Soziales & Notlagen: Förderungen bundesweit 2026
113 Programme — sortiert nach Förderhöhe, mit Frist und Detail-Seite.
| Förderung | Höhe |
|---|---|
| aws Garantie | bis zu €50.000.000 |
| Housing First – AnmietungskostenFrist: 31.12.2026 | bis zu €30.000 |
| Pflegegeld | 206,20–2.214,80 €/Monat, Stufe 1–7 |
| Bundeszuschuss 24-Stunden-Betreuung | bis zu €19.200 |
| Studienbeihilfe (Stipendienstelle) | bis zu €12.867/Jahr (€1.072/Monat) |
| Kombilohnbeihilfe | bis zu €11.400 gesamt (€950/Monat) |
| Anschaffung eines Assistenzhundes | bis zu €6.000 |
| Einmalige Starthilfe für gewaltbetroffene Alleinerziehende | bis zu €4.000 |
| Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende | bis zu €3.000 |
| Regionale Kulturinitiativen: Förderung von Einzelpersonen | Reisekostenzuschüsse, Projektkostenzuschüsse, Stipendien (kein einzelner € cap auf portal) |
| Teuerungsbedingte WohnungssicherungFrist: 30.09.2026 | bis zu €2.500 |
| Zuwendungen für pflegende Angehörige | bis zu €200 pro Jahr |
| Familienhospizkarenz-Härteausgleich | bis zu €1.200 (bis 31.08.2025: €850) multipliziert mit Haushaltsfaktor |
| ÖH Psychotherapiefonds | bis zu €1.500 |
| Rehabilitationsgeld | bis zu €1.308 |
| Außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds | Stipendium / Zuschuss |
| Familienhärteausgleich | Einmalige Überbrückungshilfe ohne festen Betrag — die Höhe entscheidet das Bundeskanzleramt nach der Lage des Einzelfalls und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. |
| Kinderabsetzbetrag | €70,90 monatlich (ca. €850,80 jährlich) pro Kind als steuerlicher Absetzbetrag (Wert 2026) |
| SV-Bonus (Geringverdiener-Rückerstattung) | bis zu €487 |
| Not- und Überbrückungshilfe (Sachspenden/Möbel) | Sach- oder Geldleistung |
| Geförderte Familien- & Scheidungsberatung | Kostenlose psychologische und juristische Beratung bei Familie/Scheidung (freiwillige Beiträge willkommen) |
| Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen | bis zu €294 |
| Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende (UFG-AE) | Bis zu 240€ pro Kind monatlich bei ausbleibendem Unterhalt |
| Kleidermehrverschleißpauschale aus der Krankenversicherung | jährliche Pauschalvergütung (oft zwischen € 150 und € 300) gemäß Richtlinien der Versicherungsträger |
| Teuerungsbedingte EnergiesicherungFrist: 30.09.2026 | Direkte schuldenbefreiende Zahlung an den Energieversorger |
| Spendenabsetzbarkeit | Steuerliche Absetzung |
| Fernsprechentgeltzuschuss | Monatliche Gutschrift auf die Rechnung; Betrag gemäß Fernsprechentgeltzuschussverordnung festgelegt |
| ÖGK Kur- und Rehabilitationsaufenthalt | Kostenübernahme des Aufenthalts |
| Sozialhilfe - Krankenversicherung (Bund) | Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge |
| Mehrkindzuschlag | 24,4 Euro monatlich (2025-2027) für jedes dritte und weitere Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird; nur bis zu einem Familieneinkommen von 55.000 Euro im Vorjahr |
| KünstlerInnenhilfe | Individuelle Förderhöhe |
| Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger | Individuelle Geldleistungen in Härtefällen für hohe, ungedeckte Kosten (z.B. teurer Zahnersatz, Selbstbehalte bei Heilbehelfen). |
| Blindensendungen sowie Postentgeltbefreiungen nach dem Genfer Abkommen | Kostenlose Postentgelte für berechtigte Blindensendungen (keine Geldförderung) |
| Besonderer Sterbekostenbeitrag für Beamte | Variabler Zuschuss aus der BVAEB zu den Bestattungskosten für Hinterbliebene von Beamten. |
| Entfernungsbeihilfe | Beihilfe des AMS zur Deckung der Kosten für einen Zweitwohnsitz oder lange Pendelstrecken, wenn eine Arbeit fern des Wohnorts angenommen wird. |
| ÖH Mediationsfonds | Individuelle Förderhöhe |
| SVS Unterstützungsfonds — Notfallunterstützung Selbstständige | Höhe laut Förderstelle — die offizielle Quelle nennt keinen fixen Höchstbetrag. |
| Entschädigungszahlungen für Schlachtung von Reagenten | 375–1.125 € pro Tier je Kategorie, abzüglich Schlachterlös (+ 69,04 € Bergbauern-Zuschlag) |
| Ehrenamtspreis | Preis/Auszeichnung |
| KSVF Beitragszuschuss für Künstler:innenFrist: 31.12.2026 | Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen, Einkommensgrenzen und Eligibilitätsprüfung erforderlich |
| ÖH Sozialfonds - Finanzielle Unterstützung für Studierende | Individuelle Förderhöhe |
| Versehrtenrente aus der Unfallversicherung | Monatliche Rentenzahlung der AUVA bei einer dauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % nach einem Arbeitsunfall. |
| Versehrtengeld aus der bäuerlichen Unfallversicherung | Versehrtengeld der SVS für das erste Jahr nach einem landwirtschaftlichen Arbeitsunfall — als Einmalzahlung, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % zu erwarten ist |
| Soforthilfefonds | Finanzielle Zuschüsse und Zuzahlungen zu Heilbehelfen |
| Unterhaltskostenzuschuss im Zweig Pensionsversicherung | Finanzieller Ausgleich im Rahmen der Pensionsversicherung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. |
| ESF+ Armutsbekämpfung | Projektfinanzierung für Trägervereine |
| Taggeld aus der Unfallversicherung bei Anstaltspflege | 1 % eines Zwölftels der Bemessungsgrundlage |
| Familienunterhalt/Partnerunterhalt für Zivildienstleistende | Staatlich garantierter Unterhalt zur Absicherung von Angehörigen für die Dauer des Zivildienstes. |
| Unterstützung für humanitäre Standeszwecke für Patentanwälte | Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds der Patentanwaltskammer in besonderen sozialen Härtefällen. |
| ESF+ Programm Beschäftigung Österreich | Projektbasiert, co-finanziert mit nationalen Mitteln, Gesamt-Budget ca. 409 Mio. EUR für 2021-2027 |
| aws Überbrückungsgarantie | Haftungsübernahme |
| Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) | Übernahme der Assistenzkosten |
| ÖH Sozialfonds | Individuelle Förderhöhe |
| Auszahlung an Hinterbliebene aus der Sozialversicherung | Witwen-/Witwer- oder Waisenpension aus den Versicherungszeiten der verstorbenen Person. |
| Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitslose | Vollständige Übernahme der Beiträge |
| Gesamtvergütung aus der Unfallversicherung | Einmalige Abfindung der AUVA-Rente, wenn die Erwerbsminderung unter einem bestimmten Prozentsatz liegt (unter 20 %). |
| Abfindung von Renten aus der Unfallversicherung | Kapitalabfindung einer Versehrtenrente der AUVA, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit dauerhaft unter 20 % bleibt. |
| Heimopferrente | Fixbetrag monatlich (Höhe nicht spezifiziert) |
| ÖH Wohnfonds | Individuelle Förderhöhe |
| Verbund Stromhilfefonds (bundesweit) | Energieberatung, Tausch alter Geräte und Überbrückungshilfe bei der Stromrechnung |
| Familien- und Partnerunterhalt | Absicherung des Lebensunterhalts von Angehörigen bei Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst. |
| Bergmannstreuegeld | Sonderprämie der Knappschaftsversicherung für Bergarbeiter nach Erreichen einer bestimmten Anzahl von Unter-Tage-Schichten. |
| Übergangsrente aus der Unfallversicherung | Zeitlich befristete Rente (für max. 2 Jahre), wenn Personen ihre berufliche Tätigkeit wegen Gefahr einer Berufskrankheit aufgeben müssen. |
| ÖGK Kostenzuschuss für Brillen und Sehhilfen | Tarifmäßiger Festbetrag |
| ÖGK Kostenzuschuss Zahnersatz | Für folgende Zahnersatzleistungen werden von der ÖGK 75 Prozent der tariflichen Kosten übernommen, wenn diese von einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt erbracht werden: |
| Leistungen nach dem Impfschadengesetz und Conterganhilfeleistungsgesetz | Kostenübernahme |
| Abfindung im Pensionsrecht | Einmalige Abfindung der erworbenen Ansprüche, wenn die Wartezeit für eine reguläre Pension nicht erfüllt ist. |
| Rentenleistungen für Opfer politischer Verfolgung | Einkommensabhängig (Notfallhilfe €1.320–€1.650) |
| Werkankäufe bildende Kunst und künstlerische Fotografie | Ankauf von Kunstwerken zeitgenössischer Künstler für die Artothek des Bundes oder Landessammlungen. |
| Lohnzuschuss für Versehrte aus der Unfallversicherung | Bis zum vollen Entgelt (variabel) |
| Abfertigung einer Witwenrente oder Witwerrente aus der Unfallversicherung | 35-facher Monatsbetrag der Rente |
| Witwen-, Witwerrente, PartnerInnenrente aus der Unfallversicherung | jährlich 20 % der Bemessungsgrundlage (bis zu 40 % bei Erfüllung der Voraussetzungen) |
| Förderung der pädagogischen und kulturellen Angelegenheiten der Volksgruppen | Zuschüsse aus dem Bundeskanzleramt für Vereine und Medien zur Erhaltung und Pflege der anerkannten österreichischen Volksgruppen (z.B. Kroaten, Slowenen). |
| ADA Wirtschaftspartnerschaften | Max. 300.000 Euro pro Antragsteller |
| Kriegsgefangenenentschädigung | Sonderrenten oder einmalige Entschädigungen für ehemalige Kriegsgefangene (KGFG). |
| Sonderruhegeld | Sonderleistung nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz bei Erfüllung der Schwerarbeitsmonate. |
| SonderunterstützungFrist: 01.01.2036 | Leistung (SUG) zur Überbrückung bis zur Pension für ältere Arbeitslose oder bei Nachtschwerarbeit. |
| SMS Inklusionsförderung (Lohnkostenzuschuss) | bis zu 50% der Lohnkosten |
| Studienbeihilfe während Auslandsstudien (Auslandsbeihilfe) | 250 bis 450 Euro pro Monat zusätzlich zur Studienbeihilfe (je nach Land; 180 Euro mehr, wenn du nur den Grundbetrag beziehst), für 1 bis 20 Monate |
| Unterstützungsleistung der Opferfürsorge | Renten und Beihilfen nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG) für Opfer des politischen Widerstands oder der NS-Verfolgung. |
| Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt | Höhe laut Förderstelle — die offizielle Quelle nennt keinen fixen Höchstbetrag. |
| Unterhaltskostenzuschuss aus der Unfallversicherung bei Rehabilitationsmaßnahmen | Individuelle Förderhöhe |
| Kostenübernahme für Gremien, Sachverständige und Beratung im Hilfsfonds für Verbrechensopfer | Zuschüsse (Verbrechensopfergesetz - VOG) für Krisenintervention, Psychotherapie oder Heilbehelfe nach einer Gewalttat. |
| Versehrtengeld aus der Unfallversicherung nach B-KUVG | Kapitalabfindung bei Dienstunfällen für öffentlich Bedienstete (B-KUVG), wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf Dauer unter 20% liegt. |
| Steuerabzug: Außergewöhnliche Belastungen | Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage |
| Witwenbeihilfe, Witwerbeihilfe aus der Unfallversicherung | 40 % der Bemessungsgrundlage |
| Unterstützungsfonds der Unfallversicherungsträger | Freiwillige Leistungen der AUVA in Härtefällen bei ungedeckten Heilbehandlungskosten nach schweren Arbeitsunfällen. |
| Waisenrente aus der Unfallversicherung | jährlich 20 % (einfach verwaist) oder 30 % (doppelt verwaist) der Bemessungsgrundlage |
| Unterstützungsleistungen für HIV-infizierte Personen | Individuelle Förderhöhe |
| KSVF Unterstützungsfonds | PDF-Antragsformular nach telefonischer Erstberatung, Beihilfen aus Unterstützungsfonds |
| ÖH Kinderfonds | Individuelle Förderhöhe |
| ESF+ Materielle Deprivation | Sachleistungen |
| Unterstützungen und Beihilfen für Arbeitsuchende sowie Arbeitgeber | Übersichtsleistung (z. B. Entfernungsbeihilfe, Eingliederungsbeihilfe) – genauer Betrag hängt von der AMS-Leistung ab. |
| Kostenlose Schuldnerberatung & Privatkonkurs-Begleitung | Kostenlose Beratung & Rechtsvertretung |
| Hilfsfonds für Opfer von schweren Verbrechen | Heilfürsorge, Pflegegeld oder Verdienstentgangszahlungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) für Opfer vorsätzlicher Gewalttaten. |
| Abfertigung einer Witwenpension oder Witwerpension | Einmalige Abfertigung in Höhe von bis zu 35 Monatsbeträgen bei Wiederverehelichung. |
| Unterstützungsleistungen für Hepatitis-C-Infizierte | Finanzielle Entschädigung abhängig vom Schweregrad der Hepatitis-C-Infektion |
| ÖGK Krankengeld | ca. 50-60% der Bemessungsgrundlage |
| Housing First – Betreuung | Individuelle Förderhöhe |
| IEF: Verrechnung Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz | Individuelle Förderhöhe |
| Verfahrenshilfe | Einstweilige Befreiung von Gerichts-, Zeugen- und Sachverständigengebühren + kostenlose Rechtsanwältin/-anwalt |
| Ausgleichszulage und Pensionsbonus | Differenzbetrag bis max. €2.295,69/Monat (2026) |
| Subventionen der Pensionsversicherung | Zweckgebundene Subventionen der Pensionsversicherung (PVA) an externe soziale oder rehabilitative Einrichtungen. |
| Knappschaftssold | Sonderleistung der gesetzlichen Pensionsversicherung für Personen mit langjähriger Beschäftigung im Bergbau. |
| Integritätsabgeltung aus der Unfallversicherung | Einmalige Kapitalzahlung (AUVA) als Entschädigung bei schweren Arbeitsunfall-Folgen |
| Eltern- und Geschwisterrente aus der Unfallversicherung | jährlich maximal 20 % der Bemessungsgrundlage |
| Hilfeleistungen für Verbrechensopfer | Pauschalentschädigung: EUR 2.000, EUR 4.000, EUR 8.000 oder EUR 12.000 je nach Schweregrad. |
| Kinderkrebs Notfallfonds | Unbürokratische finanzielle Soforthilfe |
| Krankengeld | 50-60% des bisherigen Bruttoeinkommens, max. 75% mit Familienangehörigen |
| IEF: Verrechnung Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge | Individuelle Förderhöhe |
| Sonstige Beihilfen und Förderungen | Übergreifende Kategorie für diverse Sonder- und Ermessensausgaben von Ländern und Bund in individuellen Härtefällen. |
| Unterhaltsvorschuss (UVG 1985) | monatlicher Vorschuss auf den titulierten Unterhalt, im Voraus ausbezahlt |
| Übergangsbetrag aus der Unfallversicherung | Einmalzahlung anstelle der Übergangsrente, höchstens in Höhe der Jahresvollrente; freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. |
Bald endende Fristen
- Teuerungsbedingte Wohnungssicherung30.09.2026
- Teuerungsbedingte Energiesicherung30.09.2026
- KSVF Beitragszuschuss für Künstler:innen31.12.2026
- Housing First – Anmietungskosten31.12.2026
- Sonderunterstützung01.01.2036
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