Soziales & Notlagen: Förderungen bundesweit 2026
120 Programme — sortiert nach Förderhöhe, mit Frist und Detail-Seite.
| Förderung | Höhe |
|---|---|
| aws Garantie | Garantie für Kredite bis 25 Mio. Euro |
| aws Seedfinancing (Social Entrepreneurship) | bis zu 400.000 Euro |
| ESF+ Programm Beschäftigung Österreich | Projektbasiert Tranchen nach Personalaufwand |
| ESF+ Armutsbekämpfung | Projektfinanzierung für Trägervereine |
| FFG Impact Innovation | bis zu 75.000 Euro |
| Housing First – AnmietungskostenFrist: 31.12.2026 | bis zu €30.000 |
| Pflegegeld | bis zu €26.578 |
| Bundeszuschuss 24-Stunden-Betreuung | bis zu €1.600 |
| Rehabilitationsgeld | mindestens 6-monatiger Invalidität. |
| Studienbeihilfe (Stipendienstelle) | Bis zu € 1.121 monatlich. |
| Kombilohnbeihilfe | Bis zu € 950 monatlich als Einkommensausgleich. |
| Regionale Kulturinitiativen: Förderung von Einzelpersonen | bis zu €8.000 |
| Studienbeihilfe während Auslandsstudien (Auslandsbeihilfe) | bis zu €8.000 |
| Studienbeihilfe | bis zu €8.000 |
| Außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds | bis zu €8.000 |
| IEF: Verrechnung Dienstnehmer-Beitragsanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung | bis zu €5.000 |
| Unterstützungen, Beihilfen und Förderungen | bis zu €5.000 |
| Teuerungsbedingte WohnungssicherungFrist: 30.09.2026 | bis zu €5.000 |
| Unterstützungsfonds im Zweig der Pensionsversicherung | bis zu €5.000 |
| Rentenleistungen für Opfer politischer Verfolgung | bis zu €5.000 |
| Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt | bis zu €5.000 |
| Hilfeleistungen für Verbrechensopfer | bis zu €5.000 |
| Housing First – BetreuungFrist: 31.12.2026 | bis zu €5.000 |
| Invaliditätspension, Knappschaftsvollpension | bis zu €5.000 |
| Insolvenz-Entgelt | bis zu €5.000 |
| IEF: Verrechnung Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge | bis zu €5.000 |
| KünstlerInnenhilfe | bis zu €5.000 |
| Unterstützung bedürftiger österreichischer Staatsbürger im Ausland (Auslandsösterreicher Fonds) | bis zu €5.000 |
| Unterhaltskostenzuschuss aus der Unfallversicherung bei Rehabilitationsmaßnahmen | bis zu €5.000 |
| IEF: Verrechnung Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz | bis zu €5.000 |
| Einmalige Starthilfe für von Gewalt betroffene Frauen | bis zu €4.000 |
| Entschädigungszahlungen für Schlachtung von Reagenten | bis zu €3.000 |
| Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende | bis zu €3.000 |
| SVS Wirtschaftshilfe — Notfallunterstützung Selbstständige | bis zu €3.000 |
| Taggeld aus der Unfallversicherung bei Anstaltspflege | bis zu €3.000 |
| Unterstützungsleistungen für HIV-infizierte Personen | bis zu €3.000 |
| Anschaffung eines Assistenzhundes | bis zu €3.000 |
| Verdienstentgangsentschädigung nach dem Epidemiegesetz | bis zu €3.000 |
| Zuwendungen für pflegende Angehörige | bis zu €2.500 |
| Familienhospizkarenz-Härteausgleich | Individueller Zuschuss nach Haushaltseinkommen |
| Kostenlose Schuldnerberatung & Privatkonkurs-Begleitung | Kostenlose Beratung & Rechtsvertretung |
| Literatur: Personenförderung | bis zu €1.500 |
| ÖGK Kostenzuschuss Zahnersatz | bis zu €1.149 |
| Familienhärteausgleich (Notfallfonds) | Individuelle Einmalzahlung |
| Verbund Stromhilfefonds (bundesweit) | Gerätetausch und Rechnungsübernahme |
| Kinderabsetzbetrag | bis zu €814 |
| SV-Bonus (Geringverdiener-Rückerstattung) | bis zu 400 Euro (Negativsteuer) |
| Not- und Überbrückungshilfe (Sachspenden/Möbel) | Sach- oder Geldleistung |
| Geförderte Familien- & Scheidungsberatung | Kostenlose/Geförderte psychologische/juristische Beratung |
| Kleidermehrverschleißpauschale aus der Krankenversicherung | bis zu €300 |
| Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen | Bis zu € 281 |
| Mehrkindzuschlag | € 21,19 monatlich pro Kind (ab dem 3. Kind). |
| Teuerungsbedingte EnergiesicherungFrist: 30.09.2026 | Direkte schuldenbefreiende Zahlung an den Energieversorger |
| Spendenabsetzbarkeit | Steuerliche Absetzung |
| ÖGK Kostenzuschuss für Brillen und Sehhilfen | Tarifmäßiger Festbetrag |
| ÖH Sozialfonds - Finanzielle Unterstützung für Studierende | Einmalige finanzielle Unterstützung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) für Studierende in unverschuldeten sozialen Notlagen. |
| ÖGK Krankengeld | ca. 50-60% der Bemessungsgrundlage |
| Übergangsbetrag aus der Unfallversicherung | Einkommensersatz der AUVA (max. 2 Jahre) bei drohender Berufskrankheit |
| Unterstützungsleistungen für Hepatitis-C-Infizierte | Finanzielle Entschädigung abhängig vom Schweregrad der Hepatitis-C-Infektion |
| Integritätsabgeltung aus der Unfallversicherung | Einmalige Kapitalzahlung (AUVA) als Entschädigung bei schweren Arbeitsunfall-Folgen |
| Heimopferrente | Fixbetrag monatlich (Höhe nicht spezifiziert) |
| Sozialhilfe-Notlage Bund-Härtefonds (Schwerbehinderung) | Erhöhter Richtsatz |
| Abfindung im Pensionsrecht | Einmalige Abfindung der erworbenen Ansprüche, wenn die Wartezeit für eine reguläre Pension nicht erfüllt ist. |
| BVAEB Pflegegeld-Aufstockung | Individueller Pflegebonus |
| Sonderruhegeld | Sonderleistung nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz bei Erfüllung der Schwerarbeitsmonate. |
| Ehrenamtspreis | Preis/Auszeichnung |
| Architektur und Design: Förderung von Vereinen und Einzelpersonen | Finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen, Publikationen oder Forschungsprojekte im Bereich Architektur und Design. |
| Gesamtvergütung aus der Unfallversicherung | Einmalige Abfindung der AUVA-Rente, wenn die Erwerbsminderung unter einem bestimmten Prozentsatz liegt (unter 20 %). |
| Leistungen nach dem Impfschadengesetz und Conterganhilfeleistungsgesetz | Kostenübernahme |
| Sozialhilfe - Krankenversicherung (Bund) | Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge |
| ESF+ Materielle Deprivation | Sachleistungen |
| aws Überbrückungsgarantie | Haftungsübernahme |
| Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) | Übernahme der Assistenzkosten |
| Unterstützungsfonds der Unfallversicherungsträger | Freiwillige Leistungen der AUVA in Härtefällen bei ungedeckten Heilbehandlungskosten nach schweren Arbeitsunfällen. |
| Familien- und Partnerunterhalt | Absicherung des Lebensunterhalts von Angehörigen bei Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst. |
| SMS Inklusionsförderung (Lohnkostenzuschuss) | bis zu 50% der Lohnkosten |
| Versehrtengeld aus der bäuerlichen Unfallversicherung | Kapitalzahlung der SVS bei landwirtschaftlichen Arbeitsunfällen, wenn eine dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % verbleibt. |
| Subventionen der Pensionsversicherung | Zweckgebundene Subventionen der Pensionsversicherung (PVA) an externe soziale oder rehabilitative Einrichtungen. |
| Steuerabzug: Außergewöhnliche Belastungen | Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage |
| Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitslose | Vollständige Übernahme der Beiträge |
| Abfertigung einer Witwenpension oder Witwerpension | Einmalige Abfertigung in Höhe von bis zu 35 Monatsbeträgen bei Wiederverehelichung. |
| Witwen-, Witwerrente, PartnerInnenrente aus der Unfallversicherung | variabel (20% oder 40% der Bemessungsgrundlage des Versicherten) |
| Unterhaltsvorschuss (UVG 1985) | Altersabhängige monatliche Richtsätze (2026): 0-5J 360€; 6-9J 460€; 10-14J 560€; 15-19J 700€; ab 20J 800€ |
| Verfahrenshilfe | Einstweilige Befreiung von Gerichts-, Zeugen- und Sachverständigengebühren + kostenlose Rechtsanwältin/-anwalt |
| Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende (UFG-AE) | Bis zu 240€ pro Kind monatlich bei ausbleibendem Unterhalt |
| SonderunterstützungFrist: 01.01.2036 | Leistung (SUG) zur Überbrückung bis zur Pension für ältere Arbeitslose oder bei Nachtschwerarbeit. |
| Sonstige Beihilfen und Förderungen | Übergreifende Kategorie für diverse Sonder- und Ermessensausgaben von Ländern und Bund in individuellen Härtefällen. |
| Abfertigung einer Witwenrente oder Witwerrente aus der Unfallversicherung | Bei Wiederverehelichung wird die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem 35-fachen Monatsbetrag abgefunden. |
| ÖGK Kur- und Rehabilitationsaufenthalt | Kostenübernahme des Aufenthalts |
| Pflegegeld des Bundes | 206,30 bis über 1.685 Euro/Monat (7 Stufen) |
| Kriegsgefangenenentschädigung | Sonderrenten oder einmalige Entschädigungen für ehemalige Kriegsgefangene (KGFG). |
| Lohnzuschuss für Versehrte aus der Unfallversicherung | Bis zum vollen Entgelt (variabel) |
| Unterstützungen und Beihilfen für Arbeitsuchende sowie Arbeitgeber | Übersichtsleistung (z. B. Entfernungsbeihilfe, Eingliederungsbeihilfe) – genauer Betrag hängt von der AMS-Leistung ab. |
| Entfernungsbeihilfe | Beihilfe des AMS zur Deckung der Kosten für einen Zweitwohnsitz oder lange Pendelstrecken, wenn eine Arbeit fern des Wohnorts angenommen wird. |
| Versehrtengeld aus der Unfallversicherung nach B-KUVG | Kapitalabfindung bei Dienstunfällen für öffentlich Bedienstete (B-KUVG), wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf Dauer unter 20% liegt. |
| Förderung der pädagogischen und kulturellen Angelegenheiten der Volksgruppen | Zuschüsse aus dem Bundeskanzleramt für Vereine und Medien zur Erhaltung und Pflege der anerkannten österreichischen Volksgruppen (z.B. Kroaten, Slowenen). |
| Unterstützungsleistung der Opferfürsorge | Renten und Beihilfen nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG) für Opfer des politischen Widerstands oder der NS-Verfolgung. |
| Kostenübernahme für Gremien, Sachverständige und Beratung im Hilfsfonds für Verbrechensopfer | Zuschüsse (Verbrechensopfergesetz - VOG) für Krisenintervention, Psychotherapie oder Heilbehelfe nach einer Gewalttat. |
| Krankengeld | 50-60% des bisherigen Bruttoeinkommens, max. 75% mit Familienangehörigen |
| Hilfsfonds für Opfer von schweren Verbrechen | Heilfürsorge, Pflegegeld oder Verdienstentgangszahlungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) für Opfer vorsätzlicher Gewalttaten. |
| Witwenbeihilfe, Witwerbeihilfe aus der Unfallversicherung | Einmalige Beihilfe von 40 % der Bemessungsgrundlage, wenn die Voraussetzungen für eine laufende Rente nicht gegeben sind. |
| Bergmannstreuegeld | Sonderprämie der Knappschaftsversicherung für Bergarbeiter nach Erreichen einer bestimmten Anzahl von Unter-Tage-Schichten. |
| Versehrtenrente aus der Unfallversicherung | Monatliche Rentenzahlung der AUVA bei einer dauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % nach einem Arbeitsunfall. |
| Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger | Individuelle Geldleistungen in Härtefällen für hohe, ungedeckte Kosten (z.B. teurer Zahnersatz, Selbstbehalte bei Heilbehelfen). |
| Waisenrente aus der Unfallversicherung | 20% der Bemessungsgrundlage (einfach verwaist) oder 30% (doppelt verwaist) |
| Sozialhilfe - Krankenhilfe | Kostenlose E-Card (bzw. Übernahme der Krankenscheinkosten) und Befreiung von Rezeptgebühren für Bezieher der Sozialhilfe/Mindestsicherung. |
| Blindensendungen sowie Postentgeltbefreiungen nach dem Genfer Abkommen | Kostenlose Postentgelte für berechtigte Sendungen |
| Knappschaftssold | Sonderleistung der gesetzlichen Pensionsversicherung für Personen mit langjähriger Beschäftigung im Bergbau. |
| Eltern- und Geschwisterrente aus der Unfallversicherung | Monatliche Rente von bis zu 20 % der Bemessungsgrundlage, wenn der Verstorbene den Lebensunterhalt der Eltern/Geschwister wesentlich bestritten hat. |
| Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung | Einmalige finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds des Sozialministeriumservice in besonderen Härtefällen, wenn alle anderen Kostenträger ablehnen. |
| Werkankäufe bildende Kunst und künstlerische Fotografie | Ankauf von Kunstwerken zeitgenössischer Künstler für die Artothek des Bundes oder Landessammlungen. |
| Übergangsrente aus der Unfallversicherung | Zeitlich befristete Rente (für max. 2 Jahre), wenn Personen ihre berufliche Tätigkeit wegen Gefahr einer Berufskrankheit aufgeben müssen. |
| Abfindung von Renten aus der Unfallversicherung | Kapitalabfindung einer Versehrtenrente der AUVA, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit dauerhaft unter 20 % bleibt. |
| Unterstützung für humanitäre Standeszwecke für Patentanwälte | Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds der Patentanwaltskammer in besonderen sozialen Härtefällen. |
| Sozialhilfe - Wohnen (Sachleistung) (Bund) | Überweisung des Wohnkostenanteils der Sozialhilfe/Mindestsicherung direkt an den Vermieter zur Vermeidung von Delogierungen. |
| Auszahlung an Hinterbliebene aus der Sozialversicherung | Witwen-/Witwer- oder Waisenpension aus den Versicherungszeiten der verstorbenen Person. |
| Besonderer Steigerungsbetrag für die Höherversicherung | Zusatzbetrag zur regulären Pension durch freiwillig entrichtete Höherversicherungsbeiträge während der Erwerbsphase. |
| Besonderer Sterbekostenbeitrag für Beamte | Variabler Zuschuss aus der BVAEB zu den Bestattungskosten für Hinterbliebene von Beamten. |
| Unterhaltskostenzuschuss im Zweig Pensionsversicherung | Finanzieller Ausgleich im Rahmen der Pensionsversicherung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. |
| Familienunterhalt/Partnerunterhalt für Zivildienstleistende | Staatlich garantierter Unterhalt zur Absicherung von Angehörigen für die Dauer des Zivildienstes. |
Bald endende Fristen
- Teuerungsbedingte Wohnungssicherung30.09.2026
- Teuerungsbedingte Energiesicherung30.09.2026
- Housing First – Anmietungskosten31.12.2026
- Housing First – Betreuung31.12.2026
- Sonderunterstützung01.01.2036
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