Bundesweit (ganz Österreich)
Unterstützungsfonds der Unfallversicherungsträger
Freiwillige Leistungen der AUVA in Härtefällen bei ungedeckten Heilbehandlungskosten nach schweren Arbeitsunfällen.
Die Unfallversicherungsträger können freiwillige finanzielle Unterstützungen aus einem Fonds gewähren. Diese Leistungen sind für besonders bedürftige Personen gedacht und werden je nach familiärer und wirtschaftlicher Situation vergeben.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
soziales
Antragsteller
Privatperson
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bis €30 000 Jahreseinkommen
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001874.html