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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 12.05.26

Abfindung im Pensionsrecht

Einmalige Abfindung der erworbenen Ansprüche, wenn die Wartezeit für eine reguläre Pension nicht erfüllt ist.

Fällt der berechnete Pensionsanspruch einer Person sehr gering aus (zumeist unter einem bestimmten monatlichen Schwellenwert), sieht das Pensionsversicherungsrecht statt einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung vor. Die Höhe berechnet sich aus den bisher geleisteten Beiträgen.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001890.html