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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Versehrtenrente aus der Unfallversicherung

Monatliche Rentenzahlung der AUVA bei einer dauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % nach einem Arbeitsunfall.

Die Versehrtenrente ist eine regelmäßige Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung für Personen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und dem bisherigen Einkommen.

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Förderbereich

Gesundheit · soziales

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

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Oft kombinierbar mit

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001783.html