Bundesweit (ganz Österreich)
Hilfeleistungen für Verbrechensopfer
Pauschalentschädigung: EUR 2.000, EUR 4.000, EUR 8.000 oder EUR 12.000 je nach Schweregrad. Kein festes EUR 5.000 Maximum.
Das Verbrechensopfergesetz (VOG) garantiert Opfern von schweren Gewalttaten in Österreich staatliche Hilfe. Diese umfasst die vollständige Übernahme von Heilungskosten, psychotherapeutischer Krisenintervention, orthopädischen Hilfsmitteln sowie den Ersatz des Verdienstentgangs. Die Abwicklung erfolgt über das Sozialministeriumservice.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Gesundheit · Soziales
Antragsteller
Privatperson
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1004670.html