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Bundesweit (ganz Österreich)

Hilfeleistungen für Verbrechensopfer

Pauschalentschädigung: EUR 2.000, EUR 4.000, EUR 8.000 oder EUR 12.000 je nach Schweregrad. Kein festes EUR 5.000 Maximum.

Das Verbrechensopfergesetz (VOG) garantiert Opfern von schweren Gewalttaten in Österreich staatliche Hilfe. Diese umfasst die vollständige Übernahme von Heilungskosten, psychotherapeutischer Krisenintervention, orthopädischen Hilfsmitteln sowie den Ersatz des Verdienstentgangs. Die Abwicklung erfolgt über das Sozialministeriumservice.

Bekommst du Hilfeleistungen für Verbrechensopfer? Und was sonst noch?

Beantworte 6 kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €39,99.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Gesundheit · Soziales

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1004670.html