Bundesweit (ganz Österreich)
Hilfsfonds für Opfer von schweren Verbrechen
Heilfürsorge, Pflegegeld oder Verdienstentgangszahlungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) für Opfer vorsätzlicher Gewalttaten.
Dieser Fonds unterstützt Opfer von besonders schweren Verbrechen finanziell. Die Hilfe umfasst Zahlungen für erlittene Schmerzen, Überführungs- und Bestattungskosten sowie psychosoziale Unterstützung.
Bekommst du Hilfsfonds für Opfer von schweren Verbrechen? Und was sonst noch?
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Gesundheit · soziales
Antragsteller
Privatperson
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.
Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055839.html