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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Auszahlung an Hinterbliebene aus der Sozialversicherung

Witwen-/Witwer- oder Waisenpension aus den Versicherungszeiten der verstorbenen Person.

Wenn ein versicherter Mensch stirbt und noch Geldleistungen von der Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung zustehen, werden diese an die Familienangehörigen ausgezahlt. Das regelt die österreichische Sozialversicherung automatisch.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

hinterbliebene

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1010123.html