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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26

Auszahlung an Hinterbliebene aus der Sozialversicherung

Witwen-/Witwer- oder Waisenpension aus den Versicherungszeiten der verstorbenen Person.

Stirbt eine anspruchsberechtigte Person, bevor eine fällige Geldleistung der Krankenversicherung (Kostenerstattung statt Sachleistung) ausgezahlt wurde, geht die Auszahlung an die Familienangehörigen. Keine Hinterbliebenenpension.

Steht dir Auszahlung an Hinterbliebene aus der Sozialversicherung zu?

3 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob Auszahlung an bezugs- bzw. fortsetzungsberechtigte Personen für dich in Frage kommt.

Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektio.

So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Soziales

Antragsteller

Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1010123.html