Auszahlung an Hinterbliebene aus der Sozialversicherung
Witwen-/Witwer- oder Waisenpension aus den Versicherungszeiten der verstorbenen Person.
Wenn ein versicherter Mensch stirbt und noch Geldleistungen von der Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung zustehen, werden diese an die Familienangehörigen ausgezahlt. Das regelt die österreichische Sozialversicherung automatisch.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1010123.html