Gesamtvergütung aus der Unfallversicherung
Einmalige Abfindung der AUVA-Rente, wenn die Erwerbsminderung unter einem bestimmten Prozentsatz liegt (unter 20 %).
Diese Leistung ermöglicht es der Unfallversicherung, Versehrte durch eine Einmalzahlung abzufinden statt lebenslang eine Rente zu zahlen. Die Gesamtvergütung entspricht dem voraussichtlichen Rentenaufwand und wird gezahlt, wenn eine dauerhafte Rente nicht zu erwarten ist.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001643.html