Rehabilitationsgeld
mindestens 6-monatiger Invalidität.
Das Rehabilitationsgeld sichert den Lebensunterhalt für Personen, die aufgrund von Krankheit (physisch oder psychisch) vorübergehend, aber für mindestens sechs Monate, invalid bzw. berufsunfähig sind. Es wird anstelle der Berufsunfähigkeitspension von der Gesundheitskasse (ÖGK) ausbezahlt und ist zwingend an die aktive Teilnahme an medizinischen Reha-Maßnahmen geknüpft.
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Gesundheit · soziales
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1030493.html