Unterhaltsvorschuss (UVG 1985)
Altersabhängige monatliche Richtsätze (2026): 0-5J 360€; 6-9J 460€; 10-14J 560€; 15-19J 700€; ab 20J 800€
Staatliche Bevorschussung des Kindesunterhalts, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Altersabhängige monatliche Richtsätze sichern das Kindeswohl durch staatliche Ausfallshaftung.
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Mehr: Familie & Kinder · Soziales & Notlagen
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/unterhalt/2/5/Seite.490550