Bundesweit (ganz Österreich)
Unterstützung für humanitäre Standeszwecke für Patentanwälte
Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds der Patentanwaltskammer in besonderen sozialen Härtefällen.
Diese Förderung unterstützt Patentanwälte, die in finanzielle Not geraten sind oder nicht mehr arbeiten können. Auch Ehepartner und Kinder von verstorbenen Patentanwälten können Hilfe erhalten. Die Unterstützung wird von der Patentanwaltskammer vergeben.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
soziales
Antragsteller
Unternehmen
Familiensituation
verwitwet · waisen
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1003540.html