Entschädigungszahlungen für Schlachtung von Reagenten
bis zu €3.000
Entschädigung für Tierhalter, deren Rinder wegen IBR/IPV, Bangseuche oder Rinderleukose amtlich geschlachtet werden müssen. Die Bezirksverwaltungsbehörde ordnet die Ausmerzung an, und der Tierhalter erhält eine Entschädigungszahlung.
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soziales
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- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1033984.html