Krankengeld
50-60% des bisherigen Bruttoeinkommens, max. 75% mit Familienangehörigen
Fällt ein Arbeitnehmer wegen Krankheit oder eines Unfalls länger aus und endet die gesetzliche Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, springt die Gesundheitskasse (ÖGK, SVS etc.) ein. Das Krankengeld sichert den finanziellen Lebensunterhalt während des Krankenstandes ab und berechnet sich auf Basis des zuletzt bezogenen Bruttoeinkommens.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001684.html