Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26
Witwenbeihilfe, Witwerbeihilfe aus der Unfallversicherung
40 % der Bemessungsgrundlage
Diese Leistung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Witwen oder Witwer eines Schwerversehrten aus der Unfallversicherung. Die Beihilfe beträgt 40 Prozent der Bemessungsgrundlage, wenn der Tod nicht durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde.
Steht dir Witwenbeihilfe, Witwerbeihilfe aus der Unfallversicherung zu?
3 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob 40 % der Bemessungsgrundlage für dich in Frage kommt.
Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II.
So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen
Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Soziales
Antragsteller
Privatperson
Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.
Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001817.html