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Bundesweit (ganz Österreich)

Witwenbeihilfe, Witwerbeihilfe aus der Unfallversicherung

Einmalige Beihilfe von 40 % der Bemessungsgrundlage, wenn die Voraussetzungen für eine laufende Rente nicht gegeben sind.

Diese Leistung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Witwen oder Witwer eines Schwerversehrten aus der Unfallversicherung. Die Beihilfe beträgt 40 Prozent der Bemessungsgrundlage, wenn der Tod nicht durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde.

Bekommst du Witwenbeihilfe, Witwerbeihilfe aus der Unfallversicherung? Und was sonst noch?

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

verwitwet

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001817.html