Bundesweit (ganz Österreich)
Witwenbeihilfe, Witwerbeihilfe aus der Unfallversicherung
Einmalige Beihilfe von 40 % der Bemessungsgrundlage, wenn die Voraussetzungen für eine laufende Rente nicht gegeben sind.
Diese Leistung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Witwen oder Witwer eines Schwerversehrten aus der Unfallversicherung. Die Beihilfe beträgt 40 Prozent der Bemessungsgrundlage, wenn der Tod nicht durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
soziales
Antragsteller
Privatperson
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verwitwet
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001817.html