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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Witwenbeihilfe, Witwerbeihilfe aus der Unfallversicherung

Einmalige Beihilfe von 40 % der Bemessungsgrundlage, wenn die Voraussetzungen für eine laufende Rente nicht gegeben sind.

Diese Leistung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Witwen oder Witwer eines Schwerversehrten aus der Unfallversicherung. Die Beihilfe beträgt 40 Prozent der Bemessungsgrundlage, wenn der Tod nicht durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

verwitwet

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001817.html