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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 19.09.26

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)

Übernahme der Assistenzkosten

Das Sozialministeriumservice zahlt Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz — Begleitung am Arbeitsweg, manuelle Unterstützung, Körperpflege während der Dienstzeit. Voraussetzung: Grad der Behinderung ab 50% ODER Pflegegeld ab Stufe 3, dazu eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Bis zu 40 Wochenstunden, ohne Selbstbehalt.

Steht dir Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) zu?

1 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob finanzielle Hilfe für dich in Frage kommt.

Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Sozialministeriumservice.

So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Soziales · Behinderung · Beruf & Arbeitssuche

Antragsteller

Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Bericht freischalten

Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://www.wko.at/arbeitsrecht/unternehmer-mit-behinderung-persoenliche-assistenz