Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 27.07.26
Witwen-, Witwerrente, PartnerInnenrente aus der Unfallversicherung
jährlich 20 % der Bemessungsgrundlage (bis zu 40 % bei Erfüllung der Voraussetzungen)
Diese Leistung sichert Witwen, Witwer und PartnerInnen ab, deren Ehepartner oder Partner durch einen Arbeitsunfall verstorben ist. Die Rente wird jährlich ausbezahlt und richtet sich nach einem Prozentsatz der Bemessungsgrundlage des verstorbenen Versicherten.
Bekommst du Witwen-, Witwerrente, PartnerInnenrente aus der Unfallversicherung? Und was sonst noch?
Beantworte ein paar kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €29,99.
Starte deine Förder-Abfrage30 Tage Geld-zurück · DSGVO-konform · aus über 5.000 Förderungen
So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen
Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Soziales
Antragsteller
Privatperson
Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.
Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Ähnliche Förderungen
Mehr: alle Förderungen bundesweit · Soziales & Notlagen
Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001825.html