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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 27.07.26

Witwen-, Witwerrente, PartnerInnenrente aus der Unfallversicherung

jährlich 20 % der Bemessungsgrundlage (bis zu 40 % bei Erfüllung der Voraussetzungen)

Diese Leistung sichert Witwen, Witwer und PartnerInnen ab, deren Ehepartner oder Partner durch einen Arbeitsunfall verstorben ist. Die Rente wird jährlich ausbezahlt und richtet sich nach einem Prozentsatz der Bemessungsgrundlage des verstorbenen Versicherten.

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001825.html