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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 27.07.26

Witwen-, Witwerrente, PartnerInnenrente aus der Unfallversicherung

variabel (20% oder 40% der Bemessungsgrundlage des Versicherten)

Diese Leistung sichert Witwen, Witwer und PartnerInnen ab, deren Ehepartner oder Partner durch einen Arbeitsunfall verstorben ist. Die Rente wird monatlich ausbezahlt und richtet sich nach einem Prozentsatz des Einkommens des verstorbenen Versicherten.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

verheiratet · verpartnert

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001825.html