Bundesweit (ganz Österreich)
Kinderabsetzbetrag
70.90 monatlich (ca. 850.80 jaehrlich) pro Kind als steuerlicher Absetzbetrag (2026 rate)
Ein steuerlicher Absetzbetrag in Höhe von 67,80 Euro (Stand 2026) monatlich, der Eltern für jedes Kind zusteht. Das Besondere: Man muss ihn nicht eigens beim Finanzamt beantragen, da er vollautomatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird und im Gegensatz zu anderen Absetzbeträgen als Negativsteuer wirksam ist.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
soziales
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Familiensituation
Familie mit Kindern · Alleinerziehend
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1008242.html