Kinderabsetzbetrag
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Ein steuerlicher Absetzbetrag in Höhe von 67,80 Euro (Stand 2026) monatlich, der Eltern für jedes Kind zusteht. Das Besondere: Man muss ihn nicht eigens beim Finanzamt beantragen, da er vollautomatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird und im Gegensatz zu anderen Absetzbeträgen als Negativsteuer wirksam ist.
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- ✓Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1008242.html