Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26
Kinderabsetzbetrag
€70,90 monatlich (ca. €850,80 jährlich) pro Kind als steuerlicher Absetzbetrag (Wert 2026)
Ein steuerlicher Absetzbetrag in Höhe von 67,80 Euro (Stand 2026) monatlich, der Eltern für jedes Kind zusteht. Das Besondere: Man muss ihn nicht eigens beim Finanzamt beantragen, da er vollautomatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird und im Gegensatz zu anderen Absetzbeträgen als Negativsteuer wirksam ist.
Bekommst du Kinderabsetzbetrag? Und was sonst noch?
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So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen
Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Soziales
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
Familie mit Kindern · Alleinerziehend
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.