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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Kinderabsetzbetrag

bis zu €814

Ein steuerlicher Absetzbetrag in Höhe von 67,80 Euro (Stand 2026) monatlich, der Eltern für jedes Kind zusteht. Das Besondere: Man muss ihn nicht eigens beim Finanzamt beantragen, da er vollautomatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird und im Gegensatz zu anderen Absetzbeträgen als Negativsteuer wirksam ist.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

soziales

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Privatperson

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Familie mit Kindern · Alleinerziehend

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  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1008242.html