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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26

Außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds

Stipendium / Zuschuss

Außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds nach § 20a Schülerbeihilfengesetz: eine Zahlung des Bildungsministeriums für Ausnahmefälle, in denen Schul- oder Heimbeihilfe abgewiesen wurde und dadurch ein sozialer Härtefall entsteht. Voraussetzung ist ein aufrechter Schulbesuch — ein allgemeiner Notfallfonds ist das nicht.

Steht dir Außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds zu?

3 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob Transferzahlungen, zum Ausgleich von durch den Schulbesuch verursachte soziale H für dich in Frage kommt.

Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Schülerbeihilfenbehörde.

So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Soziales

Antragsteller

Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1006105.html