Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26
Außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds
Stipendium / Zuschuss
Außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds nach § 20a Schülerbeihilfengesetz: eine Zahlung des Bildungsministeriums für Ausnahmefälle, in denen Schul- oder Heimbeihilfe abgewiesen wurde und dadurch ein sozialer Härtefall entsteht. Voraussetzung ist ein aufrechter Schulbesuch — ein allgemeiner Notfallfonds ist das nicht.
Steht dir Außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds zu?
3 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob Transferzahlungen, zum Ausgleich von durch den Schulbesuch verursachte soziale H für dich in Frage kommt.
Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Schülerbeihilfenbehörde.
So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen
Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Soziales
Antragsteller
Privatperson
Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.
Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1006105.html