Kriegsgefangenenentschädigung
Sonderrenten oder einmalige Entschädigungen für ehemalige Kriegsgefangene (KGFG).
Nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KGEG) haben Personen, die während oder nach dem Zweiten Weltkrieg in politischer oder militärischer Gefangenschaft waren, Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Obwohl die Antragszahlen altersbedingt sehr gering sind, gewährt das Sozialministeriumservice weiterhin diese historische Entschädigung.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1004712.html