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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26

Kriegsgefangenenentschädigung

Sonderrenten oder einmalige Entschädigungen für ehemalige Kriegsgefangene (KGFG).

Nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz erhalten österreichische Staatsbürger:innen, die im Zusammenhang mit dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg mindestens drei Monate in Kriegsgefangenschaft waren, monatlich 17,50 bis 43 Euro.

Steht dir Kriegsgefangenenentschädigung zu?

3 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob monatliche Geldleistung in Abhängigkeit zur Dauer der Kriegsgefangenschaft für dich in Frage kommt.

Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Soziales

Antragsteller

Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Sozialentschaedigung/Kriegsgefangenenentschaedigung.html