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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende

bis zu €3.000

Zivildiener, die bereits vor Antritt ihres Dienstes eine eigene Wohnung bewohnt haben, können bei der Zivildienstserviceagentur (ZISA) die Wohnkostenbeihilfe beantragen. Da die gesetzliche Grundvergütung für Zivildiener sehr niedrig ist, übernimmt der Staat auf Antrag die Miete und Betriebskosten (bis zu einem definierten Höchstsatz), um den Verlust der Wohnung zu verhindern.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

wohnen · soziales

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Wohnsituation

eigentum_wohnung

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  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1007954.html