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Bundesweit (ganz Österreich)

Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende

bis zu €3.000

Zivildiener, die bereits vor Antritt ihres Dienstes eine eigene Wohnung bewohnt haben, können bei der Zivildienstserviceagentur (ZISA) die Wohnkostenbeihilfe beantragen. Da die gesetzliche Grundvergütung für Zivildiener sehr niedrig ist, übernimmt der Staat auf Antrag die Miete und Betriebskosten (bis zu einem definierten Höchstsatz), um den Verlust der Wohnung zu verhindern.

Steht dir Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende zu?

3 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob Wohnkostenbeihilfe für dich in Frage kommt.

Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Zivildienstserviceagentur / Heerespersonalamt.

So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Wohnen · Soziales

Antragsteller

Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Bericht freischalten

Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1007954.html