Bundesweit (ganz Österreich)
Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende
bis zu €3.000
Zivildiener, die bereits vor Antritt ihres Dienstes eine eigene Wohnung bewohnt haben, können bei der Zivildienstserviceagentur (ZISA) die Wohnkostenbeihilfe beantragen. Da die gesetzliche Grundvergütung für Zivildiener sehr niedrig ist, übernimmt der Staat auf Antrag die Miete und Betriebskosten (bis zu einem definierten Höchstsatz), um den Verlust der Wohnung zu verhindern.
Bekommst du Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende? Und was sonst noch?
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
wohnen · soziales
Antragsteller
Privatperson
Wohnsituation
Eigentum (Wohnung)
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1007954.html