Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende
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Zivildiener, die bereits vor Antritt ihres Dienstes eine eigene Wohnung bewohnt haben, können bei der Zivildienstserviceagentur (ZISA) die Wohnkostenbeihilfe beantragen. Da die gesetzliche Grundvergütung für Zivildiener sehr niedrig ist, übernimmt der Staat auf Antrag die Miete und Betriebskosten (bis zu einem definierten Höchstsatz), um den Verlust der Wohnung zu verhindern.
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- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1007954.html