Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26
Kostenübernahme für Gremien, Sachverständige und Beratung im Hilfsfonds für Verbrechensopfer
Zuschüsse (Verbrechensopfergesetz - VOG) für Krisenintervention, Psychotherapie oder Heilbehelfe nach einer Gewalttat.
Der Bund übernimmt im Hilfsfonds für Verbrechensopfer die Kosten für Gremien, Sachverständige, beratende Personen und psychosoziale Nahversorgung. Empfänger sind die Erbringer von Sachleistungen, also die Opferhilfeeinrichtungen, nicht die Opfer selbst.
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Gesundheit · Soziales
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Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056449.html