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Bundesweit (ganz Österreich)

Kostenübernahme für Gremien, Sachverständige und Beratung im Hilfsfonds für Verbrechensopfer

Zuschüsse (Verbrechensopfergesetz - VOG) für Krisenintervention, Psychotherapie oder Heilbehelfe nach einer Gewalttat.

Diese Förderung unterstützt Opfer von besonders schweren Verbrechen mit Kosten für Sachverständige, Beratung und psychosoziale Nachbetreuung. Die Leistungen gehen über die gesetzliche Opferhilfe hinaus und werden durch spezialisierte Opferhilfeeinrichtungen erbracht.

Bekommst du Kostenübernahme für Gremien, Sachverständige und Beratung im Hilfsfonds für Verbrechensopfer? Und was sonst noch?

Beantworte 6 kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €39,99.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Gesundheit · Soziales

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056449.html