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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 12.05.26

Kostenübernahme für Gremien, Sachverständige und Beratung im Hilfsfonds für Verbrechensopfer

Zuschüsse (Verbrechensopfergesetz - VOG) für Krisenintervention, Psychotherapie oder Heilbehelfe nach einer Gewalttat.

Diese Förderung unterstützt Opfer von besonders schweren Verbrechen mit Kosten für Sachverständige, Beratung und psychosoziale Nachbetreuung. Die Leistungen gehen über die gesetzliche Opferhilfe hinaus und werden durch spezialisierte Opferhilfeeinrichtungen erbracht.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

Gesundheit · soziales

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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Was du im vollen Bericht zusätzlich bekommst

  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056449.html