Bundesweit (ganz Österreich)
Kostenübernahme für Gremien, Sachverständige und Beratung im Hilfsfonds für Verbrechensopfer
Zuschüsse (Verbrechensopfergesetz - VOG) für Krisenintervention, Psychotherapie oder Heilbehelfe nach einer Gewalttat.
Diese Förderung unterstützt Opfer von besonders schweren Verbrechen mit Kosten für Sachverständige, Beratung und psychosoziale Nachbetreuung. Die Leistungen gehen über die gesetzliche Opferhilfe hinaus und werden durch spezialisierte Opferhilfeeinrichtungen erbracht.
Bekommst du Kostenübernahme für Gremien, Sachverständige und Beratung im Hilfsfonds für Verbrechensopfer? Und was sonst noch?
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Gesundheit · Soziales
Antragsteller
Privatperson
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056449.html