Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 27.07.26
Waisenrente aus der Unfallversicherung
20% der Bemessungsgrundlage (einfach verwaist) oder 30% (doppelt verwaist)
Die Waisenrente ist eine monatliche Leistung der österreichischen Unfallversicherung für Kinder, deren Eltern durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gestorben sind. Das Kind erhält diese Rente bis zum 18. Lebensjahr, unter bestimmten Bedingungen auch länger.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
soziales
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
hinterbliebenes_kind_ehelich · hinterbliebenes_kind_unehelich · hinterbliebenes_adoptivkind · hinterbliebenes_stiefkind
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001809.html