Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26
Waisenrente aus der Unfallversicherung
jährlich 20 % (einfach verwaist) oder 30 % (doppelt verwaist) der Bemessungsgrundlage
Die Waisenrente ist eine monatliche Leistung der österreichischen Unfallversicherung für Kinder, deren Eltern durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gestorben sind. Das Kind erhält diese Rente bis zum 18. Lebensjahr, unter bestimmten Bedingungen auch länger.
Steht dir Waisenrente aus der Unfallversicherung zu?
4 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob 20 % oder 30 % der Bemessungsgrundlage für dich in Frage kommt.
Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Dachverband der Sozialversicherungsträger.
So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen
Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Soziales · Alltag
Antragsteller
Privatperson
Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.
Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001809.html