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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 27.07.26

Waisenrente aus der Unfallversicherung

20% der Bemessungsgrundlage (einfach verwaist) oder 30% (doppelt verwaist)

Die Waisenrente ist eine monatliche Leistung der österreichischen Unfallversicherung für Kinder, deren Eltern durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gestorben sind. Das Kind erhält diese Rente bis zum 18. Lebensjahr, unter bestimmten Bedingungen auch länger.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

hinterbliebenes_kind_ehelich · hinterbliebenes_kind_unehelich · hinterbliebenes_adoptivkind · hinterbliebenes_stiefkind

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001809.html