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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Waisenrente aus der Unfallversicherung

20% der Bemessungsgrundlage (einfach verwaist) oder 30% (doppelt verwaist)

Die Waisenrente ist eine monatliche Leistung der österreichischen Unfallversicherung für Kinder, deren Eltern durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gestorben sind. Das Kind erhält diese Rente bis zum 18. Lebensjahr, unter bestimmten Bedingungen auch länger.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

hinterbliebenes_kind_ehelich · hinterbliebenes_kind_unehelich · hinterbliebenes_adoptivkind · hinterbliebenes_stiefkind

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001809.html