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Bundesweit (ganz Österreich)

Abfertigung einer Witwenrente oder Witwerrente aus der Unfallversicherung

Bei Wiederverehelichung wird die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem 35-fachen Monatsbetrag abgefunden.

Wenn eine Witwe oder ein Witwer wieder heiratet, endet die Witwenrente. Dafür bekommt man eine einmalige Abfertigung in Höhe des 35-fachen Monatsbetrages. Die Rente kann später unter bestimmten Bedingungen wieder aufleben.

Bekommst du Abfertigung einer Witwenrente oder Witwerrente aus der Unfallversicherung? Und was sonst noch?

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

witwe · witwer

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001445.html