Abfertigung einer Witwenrente oder Witwerrente aus der Unfallversicherung
Bei Wiederverehelichung wird die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem 35-fachen Monatsbetrag abgefunden.
Wenn eine Witwe oder ein Witwer wieder heiratet, endet die Witwenrente. Dafür bekommt man eine einmalige Abfertigung in Höhe des 35-fachen Monatsbetrages. Die Rente kann später unter bestimmten Bedingungen wieder aufleben.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001445.html