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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Abfertigung einer Witwenrente oder Witwerrente aus der Unfallversicherung

Bei Wiederverehelichung wird die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem 35-fachen Monatsbetrag abgefunden.

Wenn eine Witwe oder ein Witwer wieder heiratet, endet die Witwenrente. Dafür bekommt man eine einmalige Abfertigung in Höhe des 35-fachen Monatsbetrages. Die Rente kann später unter bestimmten Bedingungen wieder aufleben.

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Förderbereich

soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

witwe · witwer

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  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001445.html