Bundesweit (ganz Österreich)
Abfertigung einer Witwenpension oder Witwerpension
Einmalige Abfertigung in Höhe von bis zu 35 Monatsbeträgen bei Wiederverehelichung.
Wenn Witwen oder Witwer, die eine Hinterbliebenenpension beziehen, erneut heiraten, erlischt der Anspruch auf die Pension. Stattdessen wird eine einmalige Abfertigung (Kapitalabfindung) ausbezahlt. Diese beträgt zumeist das 35-fache der monatlichen Pensionshöhe und soll den finanziellen Übergang durch die Eheschließung erleichtern.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
soziales
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
verwitwet
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001882.html