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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Abfertigung einer Witwenpension oder Witwerpension

Einmalige Abfertigung in Höhe von bis zu 35 Monatsbeträgen bei Wiederverehelichung.

Wenn Witwen oder Witwer, die eine Hinterbliebenenpension beziehen, erneut heiraten, erlischt der Anspruch auf die Pension. Stattdessen wird eine einmalige Abfertigung (Kapitalabfindung) ausbezahlt. Diese beträgt zumeist das 35-fache der monatlichen Pensionshöhe und soll den finanziellen Übergang durch die Eheschließung erleichtern.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

verwitwet

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001882.html