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Bundesweit (ganz Österreich)

Abfertigung einer Witwenpension oder Witwerpension

Einmalige Abfertigung in Höhe von bis zu 35 Monatsbeträgen bei Wiederverehelichung.

Wenn Witwen oder Witwer, die eine Hinterbliebenenpension beziehen, erneut heiraten, erlischt der Anspruch auf die Pension. Stattdessen wird eine einmalige Abfertigung (Kapitalabfindung) ausbezahlt. Diese beträgt zumeist das 35-fache der monatlichen Pensionshöhe und soll den finanziellen Übergang durch die Eheschließung erleichtern.

Bekommst du Abfertigung einer Witwenpension oder Witwerpension? Und was sonst noch?

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

verwitwet

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001882.html