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Bundesweit (ganz Österreich)

Unterstützungsleistung der Opferfürsorge

Renten und Beihilfen nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG) für Opfer des politischen Widerstands oder der NS-Verfolgung.

Finanzielle Entschädigungen nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG) richten sich speziell an Opfer der politischen Verfolgung und des Widerstands während der nationalsozialistischen Diktatur in Österreich. Das Sozialministeriumservice gewährt berechtigten Personen oder deren direkten Hinterbliebenen einkommensunabhängige Renten und Heilfürsorgeleistungen.

Bekommst du Unterstützungsleistung der Opferfürsorge? Und was sonst noch?

Beantworte 6 kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €39,99.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

soziales

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1004746.html