Eltern- und Geschwisterrente aus der Unfallversicherung
Monatliche Rente von bis zu 20 % der Bemessungsgrundlage, wenn der Verstorbene den Lebensunterhalt der Eltern/Geschwister wesentlich bestritten hat.
Diese Rente ist für Eltern, Großeltern und Geschwister von Versicherten, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gestorben sind. Sie bekommen bis zu 20 % der Bemessungsgrundlage pro Jahr, wenn der Verstorbene ihren Lebensunterhalt hauptsächlich bezahlt hat.
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Wer kann diese Förderung beantragen?
soziales
Privatperson
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001619.html