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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26

Eltern- und Geschwisterrente aus der Unfallversicherung

jährlich maximal 20 % der Bemessungsgrundlage

Diese Rente ist für Eltern, Großeltern und Geschwister von Versicherten, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gestorben sind. Sie bekommen bis zu 20 % der Bemessungsgrundlage pro Jahr, wenn der Verstorbene ihren Lebensunterhalt hauptsächlich bezahlt hat.

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001619.html