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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Übergangsrente aus der Unfallversicherung

Zeitlich befristete Rente (für max. 2 Jahre), wenn Personen ihre berufliche Tätigkeit wegen Gefahr einer Berufskrankheit aufgeben müssen.

Eine Leistung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Wenn Arbeitnehmern aufgrund einer drohenden Berufskrankheit (z.B. Staublunge, schwere Hautekzeme) der Wechsel des Arbeitsplatzes verordnet wird, soll die Übergangsrente den damit verbundenen potenziellen finanziellen Verdienstentgang ausgleichen, um die Gesundheit der Versicherten zu retten.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001734.html