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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 13.08.26

Einmalige Starthilfe für gewaltbetroffene Alleinerziehende

bis zu €4.000

Alleinerziehende, die von Gewalt betroffen sind, können aus dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende einmalig bis zu 4.000 Euro bekommen — etwa für die Sicherung der Wohnung, notwendige Dokumente oder andere Ausgaben für einen sicheren Neuanfang.

Bekommst du Einmalige Starthilfe für gewaltbetroffene Alleinerziehende? Und was sonst noch?

Beantworte ein paar kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €29,99.

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So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Familie · Soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

Alleinerziehend

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Unterstuetzungsfonds-fuer-Alleinerziehende.html