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Familie & Kinder: Förderungen bundesweit 2026

28 Programme — sortiert nach Förderhöhe, mit Frist und Detail-Seite.

FörderungHöhe
ESF+ ArmutsbekämpfungProjektfinanzierung für Trägervereine
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (eaKBG)bis zu €32.631
KinderbetreuungsgeldPauschal €17
Wochengeld aus der Krankenversicherungbis zu €10.000
Familienbeihilfebis zu €4.675
Einmalige Starthilfe für von Gewalt betroffene Frauenbis zu €4.000
Pflegekarenzgeld (SMS)55% des Nettoeinkommens (mind. Ausgleichszulage)
Kinderbetreuungskostenzuschuss für Studierendebis zu €150 pro Monat je Kind, max. 18 Monate (€2.700/Kind)
Schülerbeihilfe (BMBWF)bis zu ca. 2.500 Euro jährlich
Zinszuschuss Wohnbaudarlehen (Wohnraumoffensive)Maximal € 200 monatlich als Zinszuschuss.
Familienhospizkarenz-HärteausgleichIndividueller Zuschuss nach Haushaltseinkommen
Familienbeihilfe Erhöhungsbetragbis zu €2.270
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld6,06 Euro pro Tag, maximal 365 Tage
Familienbonus Plusbis zu €2.000
Alleinerzieherabsetzbetragbis zu €2.000
Familienzeitbonus (Papamonat)ca. 52 Euro pro Tag (max. 31 Tage)
KinderbetreuungsbeihilfeSozialleistung
Kinderbetreuungsgeld - Partnerschaftsbonus€1.000 Einmalzahlung (€500 pro Elternteil)
Alleinverdiener- & AlleinerzieherabsetzbetragAb 494 Euro (gestaffelt nach Kindern)
Not- und Überbrückungshilfe (Sachspenden/Möbel)Sach- oder Geldleistung
Geförderte Familien- & ScheidungsberatungKostenlose/Geförderte psychologische/juristische Beratung
Mehrkindzuschlag€ 21,19 monatlich pro Kind (ab dem 3. Kind).
Wochengeld (ÖGK/BVAEB)Einkommensabhängig (+17% Zuschlag)
ESF+ Materielle DeprivationSachleistungen
Mutterschutz für Selbstständige (SVS)Betriebshilfe oder Wochengeld
Unterhaltsvorschuss (UVG 1985)Altersabhängige monatliche Richtsätze (2026): 0-5J 360€; 6-9J 460€; 10-14J 560€; 15-19J 700€; ab 20J 800€
Kinderbetreuungsgeld-Härtefälle-VerlängerungVerlängerung max. 91 Tage (Pauschal) bzw. max. 61 Tage (Einkommensabhängig, 41,14€/Tag in 2026)
Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende (UFG-AE)Bis zu 240€ pro Kind monatlich bei ausbleibendem Unterhalt

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