Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 22.07.26
Kirchenbeitrag (Absetzbarkeit & Reduktion)
max. € 600,- absetzbar (pro Person)
Kirchenbeiträge können in der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgaben bis zu 600 Euro steuerlich abgesetzt werden. Personen in Karenz oder mit geringem Einkommen können zudem direkt bei ihrer Beitragsstelle eine deutliche Reduktion oder Befreiung des Beitrags beantragen.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Alltag · Familie
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
Familie mit Kindern
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- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://www.kirchenbeitrag.at/