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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 21.05.26

Pflegekarenzgeld (SMS)

55% des Nettoeinkommens (mind. Ausgleichszulage)

Das Pflegekarenzgeld sichert dein Einkommen ab, wenn du dich beruflich ausklinkst (oder Stunden reduzierst), um einen Angehörigen zu pflegen. Das Sozialministerium zahlt dir als Lohnersatz 55% deines Nettoeinkommens (mindestens aber in Höhe der Ausgleichszulage).

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

Pflege · Familie · Beruf & Arbeitssuche

Antragsteller

Privatperson

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Was du im vollen Bericht zusätzlich bekommst

  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Familienhospizkarenz-HärteausgleichPflegegeld (für die gepflegte Person)Familienbeihilfe

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/de