Pflegekarenzgeld (SMS)
55% des Nettoeinkommens (mind. Ausgleichszulage)
Das Pflegekarenzgeld sichert dein Einkommen ab, wenn du dich beruflich ausklinkst (oder Stunden reduzierst), um einen Angehörigen zu pflegen. Das Sozialministerium zahlt dir als Lohnersatz 55% deines Nettoeinkommens (mindestens aber in Höhe der Ausgleichszulage).
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- ✓Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
- ✓Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.
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Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/de