Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 26.07.26
Pflegekarenzgeld (SMS)
55% des Nettoeinkommens (mind. Ausgleichszulage)
Das Pflegekarenzgeld sichert dein Einkommen ab, wenn du dich beruflich ausklinkst (oder Stunden reduzierst), um einen Angehörigen zu pflegen. Das Sozialministerium zahlt dir als Lohnersatz 55% deines Nettoeinkommens (mindestens aber in Höhe der Ausgleichszulage).
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Förderbereich
Pflege · Familie · Beruf & Arbeitssuche
Antragsteller
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
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- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/pflege/5/1/Seite.360529