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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 26.07.26

Pflegekarenzgeld (SMS)

55% des Nettoeinkommens (mind. Ausgleichszulage)

Das Pflegekarenzgeld sichert dein Einkommen ab, wenn du dich beruflich ausklinkst (oder Stunden reduzierst), um einen Angehörigen zu pflegen. Das Sozialministerium zahlt dir als Lohnersatz 55% deines Nettoeinkommens (mindestens aber in Höhe der Ausgleichszulage).

Bekommst du Pflegekarenzgeld (SMS)? Und was sonst noch?

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Pflege · Familie · Beruf & Arbeitssuche

Antragsteller

Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/pflege/5/1/Seite.360529