Alleinerzieherabsetzbetrag
bis zu €2.000
Dieser steuerliche Absetzbetrag steht Personen zu, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Partnerschaft leben und für mindestens ein Kind Familienbeihilfe beziehen. Er reduziert direkt die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer und kann bei geringem Einkommen sogar als Negativsteuer ausbezahlt werden.
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Familie · Alltag
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- ✓Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
- ✓Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1044833.html