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Bundesweit (ganz Österreich)

Alleinerzieherabsetzbetrag

bis zu €2.000

Dieser steuerliche Absetzbetrag steht Personen zu, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Partnerschaft leben und für mindestens ein Kind Familienbeihilfe beziehen. Er reduziert direkt die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer und kann bei geringem Einkommen sogar als Negativsteuer ausbezahlt werden.

Bekommst du Alleinerzieherabsetzbetrag? Und was sonst noch?

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Familie · Alltag

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

Alleinerziehend

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1044833.html