Bundesweit (ganz Österreich)
Alleinerzieherabsetzbetrag
bis zu €2.000
Dieser steuerliche Absetzbetrag steht Personen zu, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Partnerschaft leben und für mindestens ein Kind Familienbeihilfe beziehen. Er reduziert direkt die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer und kann bei geringem Einkommen sogar als Negativsteuer ausbezahlt werden.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Familie · Alltag
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
Alleinerziehend
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1044833.html