Witwen-/Witwerpension der PVA
bis zu 60% der Pension der/des Verstorbenen
Hinterbliebenenpension der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Witwen oder Witwer haben Anspruch auf bis zu 60% der Pension der/des Verstorbenen. Die exakte Höhe richtet sich nach dem Einkommen der/des Verstorbenen und dem eigenen aktuellen Einkommen.
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Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://www.pv.at/web/startseite