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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 27.07.26

Witwen-/Witwerpension der PVA

bis zu 60% der Pension der/des Verstorbenen

Hinterbliebenenpension der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Witwen oder Witwer haben Anspruch auf bis zu 60% der Pension der/des Verstorbenen. Die exakte Höhe richtet sich nach dem Einkommen der/des Verstorbenen und dem eigenen aktuellen Einkommen.

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://www.pv.at/web/pension/pensionsarten/witwenpension-und-witwerpension