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Bundesweit (ganz Österreich)

Hinterbliebenenpension

bis zu €5.000

Die Hinterbliebenenpension ist eine monatliche Geldleistung für Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder nach dem Tod einer versicherten Person. Die Höhe der Pension richtet sich nach den Ansprüchen, die der oder die Verstorbene selbst gegenüber der Pensionsversicherung hätte.

Bekommst du Hinterbliebenenpension? Und was sonst noch?

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

todesfall

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

ehepartner · eingetragene_partner · fruehere_ehepartner · kinder

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001973.html