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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 12.05.26

Hinterbliebenenpension

bis zu €5.000

Die Hinterbliebenenpension ist eine monatliche Geldleistung für Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder nach dem Tod einer versicherten Person. Die Höhe der Pension richtet sich nach den Ansprüchen, die der oder die Verstorbene selbst gegenüber der Pensionsversicherung hätte.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

todesfall

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

ehepartner · eingetragene_partner · fruehere_ehepartner · kinder

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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Was du im vollen Bericht zusätzlich bekommst

  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001973.html