Bundesweit (ganz Österreich)
Hinterbliebenenpension
bis zu €5.000
Die Hinterbliebenenpension ist eine monatliche Geldleistung für Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder nach dem Tod einer versicherten Person. Die Höhe der Pension richtet sich nach den Ansprüchen, die der oder die Verstorbene selbst gegenüber der Pensionsversicherung hätte.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
todesfall
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
ehepartner · eingetragene_partner · fruehere_ehepartner · kinder
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001973.html