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Bundesweit (ganz Österreich)

Waisenpension der PVA

bis zu €723

Pensionsleistung für Kinder verstorbener Eltern. Halbwaisen erhalten 40%, Vollwaisen 60% der Bemessungsgrundlage. Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr, bei Berufsausbildung bis max. 27 Jahre.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

todesfall

Antragsteller

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Familiensituation

Familie mit Kindern · Alleinerziehend

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://www.pv.at/web/pension/pensionsarten/waisenpension