Bundesweit (ganz Österreich)
Waisenpension der PVA
bis zu €723
Pensionsleistung für Kinder verstorbener Eltern. Halbwaisen erhalten 40%, Vollwaisen 60% der Bemessungsgrundlage. Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr, bei Berufsausbildung bis max. 27 Jahre.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
todesfall
Antragsteller
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Familie mit Kindern · Alleinerziehend
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- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://www.pv.at/web/pension/pensionsarten/waisenpension