Kärnten · geprüft am 26.07.26
Stationäre Therapie für Suchtkranke
Kostenübernahme der Entzugstherapie in stationären Einrichtungen durch die ÖGK bzw. die Kärntner Sozialhilfe.
Die Förderung übernimmt die Kosten für stationäre Alkohol- oder Drogentherapie als Maßnahme der sozialen Mindestsicherung. Sie richtet sich an Personen, Organisationen und Unternehmen in Kärnten, die Therapieleistungen benötigen.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Gesundheit · soziales
Antragsteller
Privatperson · Unternehmen
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019843.html