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Kärnten · geprüft am 10.09.26

Förderung der Psychotherapie im Rahmen der Opferhilfe des Landes Kärnten

Übernahme der Kosten für psychotherapeutische Leistungen (höchstens 30 Psychotherapiestunden)

Im Rahmen der Opferhilfe des Landes Kärnten übernimmt das Land Kärnten die Kosten für psychotherapeutische Leistungen für Personen, die Opfer von Gewalt oder sexuellem Missbrauch geworden sind, um die Traumata professionell und kostenfrei aufzuarbeiten. Die Kosten werden vom Land Kärnten übernommen (höchstens 30 Psychotherapiestunden).

Bekommst du Förderung der Psychotherapie im Rahmen der Opferhilfe des Landes Kärnten? Und was sonst noch?

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Gesundheit · Soziales

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

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Quelle: https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-6