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KärntenStand 08.06.26

Förderung der Psychotherapie im Rahmen der Opferhilfe des Landes Kärnten

bis zu €3.000

Im Rahmen des Verbrechensopfergesetzes (VOG) oder spezieller Gewaltschutzzentren übernimmt das Land Kärnten (oder der Bund) die Kosten für psychotherapeutische Krisenintervention und Langzeittherapien für Personen, die Opfer von schweren Straftaten (z.B. häusliche Gewalt, Missbrauch) geworden sind, um die Traumata professionell und kostenfrei aufzuarbeiten.

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Förderbereich

Gesundheit · soziales

Antragsteller

Privatperson

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  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031814.html