Förderung der Psychotherapie im Rahmen der Opferhilfe des Landes Kärnten
bis zu €3.000
Im Rahmen des Verbrechensopfergesetzes (VOG) oder spezieller Gewaltschutzzentren übernimmt das Land Kärnten (oder der Bund) die Kosten für psychotherapeutische Krisenintervention und Langzeittherapien für Personen, die Opfer von schweren Straftaten (z.B. häusliche Gewalt, Missbrauch) geworden sind, um die Traumata professionell und kostenfrei aufzuarbeiten.
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Gesundheit · soziales
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- ✓Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031814.html