Kärnten · geprüft am 10.09.26
Förderung der Psychotherapie im Rahmen der Opferhilfe des Landes Kärnten
Übernahme der Kosten für psychotherapeutische Leistungen (höchstens 30 Psychotherapiestunden)
Im Rahmen der Opferhilfe des Landes Kärnten übernimmt das Land Kärnten die Kosten für psychotherapeutische Leistungen für Personen, die Opfer von Gewalt oder sexuellem Missbrauch geworden sind, um die Traumata professionell und kostenfrei aufzuarbeiten. Die Kosten werden vom Land Kärnten übernommen (höchstens 30 Psychotherapiestunden).
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Gesundheit · Soziales
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Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-6