Kärnten
Förderung der Psychotherapie im Rahmen der Opferhilfe des Landes Kärnten
Maximum 30 psychotherapy sessions
Im Rahmen des Verbrechensopfergesetzes (VOG) oder spezieller Gewaltschutzzentren übernimmt das Land Kärnten (oder der Bund) die Kosten für psychotherapeutische Krisenintervention und Langzeittherapien für Personen, die Opfer von schweren Straftaten (z.B. häusliche Gewalt, Missbrauch) geworden sind, um die Traumata professionell und kostenfrei aufzuarbeiten.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Gesundheit · soziales
Antragsteller
Privatperson
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031814.html