Kärnten
Entlastung für pflegende Angehörige - Kurzzeitpflege
Zuschuss zu den Kosten für eine Ersatzpflege (Kurzzeitpflege), um Angehörige vorübergehend zu entlasten.
Diese Förderung hilft Menschen, die einen Angehörigen pflegen, durch einen bezuschussten Kurzzeitpflegeplatz. Die Angehörige oder der Angehörige kann bis zu 28 Tage pro Jahr in einer bewilligten Pflegeeinrichtung in Kärnten betreut werden. So bekommen pflegende Familienangehörige eine wichtige Auszeit.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Gesundheit · soziales
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
pflege_von_angehoerigem
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019975.html