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Kärnten

Entlastung für pflegende Angehörige - Kurzzeitpflege

Zuschuss zu den Kosten für eine Ersatzpflege (Kurzzeitpflege), um Angehörige vorübergehend zu entlasten.

Diese Förderung hilft Menschen, die einen Angehörigen pflegen, durch einen bezuschussten Kurzzeitpflegeplatz. Die Angehörige oder der Angehörige kann bis zu 28 Tage pro Jahr in einer bewilligten Pflegeeinrichtung in Kärnten betreut werden. So bekommen pflegende Familienangehörige eine wichtige Auszeit.

Bekommst du Entlastung für pflegende Angehörige - Kurzzeitpflege? Und was sonst noch?

Beantworte 6 kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €39,99.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Gesundheit · soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

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Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019975.html