Entlastung für pflegende Angehörige - Kurzzeitpflege
Zuschuss zu den Kosten für eine Ersatzpflege (Kurzzeitpflege), um Angehörige vorübergehend zu entlasten.
Diese Förderung hilft Menschen, die einen Angehörigen pflegen, durch einen bezuschussten Kurzzeitpflegeplatz. Die Angehörige oder der Angehörige kann bis zu 28 Tage pro Jahr in einer bewilligten Pflegeeinrichtung in Kärnten betreut werden. So bekommen pflegende Familienangehörige eine wichtige Auszeit.
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Gesundheit · soziales
Privatperson
pflege_von_angehoerigem
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- ✓Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.
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Mehr: alle Förderungen in Kärnten · Gesundheit · Soziales & Notlagen
Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019975.html