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Niederösterreich

Förderung von Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr

Max. € 60 pro Jahr für Kanalgebühren; max. € 45 pro Jahr für Wassergebühren

Die Stadtgemeinde Tulln gewährt SozialCard-Beziehern einen Zuschuss auf Kanal- und Wassergeführen bei Hauptwohnsitz im Fördergebiet. Die Förderung deckt anteilige Kosten der Jahresgebühren mit festen Euro-Obergrenzen.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Wohnen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.tulln.at/rathaus-buergerservice/online-rathaus/leistungen-a-z/detail/kanalbenuetzungs-und-wasserbezugsgebuehr