Niederösterreich · geprüft am 19.08.26
Förderung Abbruchkosten
30 % der nachgewiesenen Abbruchkosten, max. € 2.500,-
Die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel gewährt eine Beihilfe für nachgewiesene Abbruchkosten zur Freimachung der Bauliegenschaft aus Anlass von Neubauten. Förderungswerber sind Liegenschaftseigentümer und Pächter, die den Neubau innerhalb von zwei Jahren errichten.
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Wer kann das beantragen?
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Wohnen
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Quelle: https://www.sulz-weinviertel.gv.at/Foerderung_Abbruchkosten