Niederösterreich · geprüft am 08.09.26
Förderung Abbruchkosten
30 % der nachgewiesenen Abbruchkosten, max. € 2.500,-
Die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel gewährt eine Beihilfe für nachgewiesene Abbruchkosten zur Freimachung der Bauliegenschaft aus Anlass von Neubauten. Förderungswerber sind Liegenschaftseigentümer und Pächter, die den Neubau innerhalb von zwei Jahren errichten.
Steht dir Förderung Abbruchkosten zu?
5 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob 30 v.H. der nachgewiesenen Abbruchkosten höchstens jedoch € 2.500,- für dich in Frage kommt.
Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Marktgemeinde Sulz im Weinviertel.
So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen
Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Wohnen
Antragsteller
Privatperson
Wohnsituation
Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung)
Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht fragt die wichtigsten ab — und zeigt dir passende Alternativen.
Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: Tipps gegen häufige Ablehnungsgründe.
- Nur, was zu dir passt: wir fragen nach, bis deine Angaben die Bedingungen der Förderstelle abdecken.
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: die veröffentlichten Fristen pro Programm, mit Countdown.
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Quelle: https://www.sulz-weinviertel.gv.at/Foerderung_Abbruchkosten