Wohnbeihilfe: die neun Bundesländer im Vergleich
Stand: 1. Oktober 2026 · 12 Programme, jedes gegen die Seite der Förderstelle geprüft
Wohnbeihilfe ist Ländersache: Jedes Bundesland zahlt Haushalten, deren Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen zu hoch sind, einen monatlichen Zuschuss — nach eigenen Regeln. Den Antrag stellst du in dem Bundesland, in dem du wohnst.
Die Länder unterscheiden sich vor allem darin, für welche Wohnungen es die Beihilfe gibt (nur für geförderte oder auch für private Mietwohnungen), wie das Einkommen angerechnet wird und wie die Leistung heißt.
Wohnbeihilfe auf einen Blick
| Bundesland | Programm | Wie viel |
|---|---|---|
| Wien | Wiener Wohnbeihilfe | Wie viel: Monatlich im Voraus ausbezahlt; die Höhe wird individuell aus Einkommen und Wohnkosten berechnet |
| Wien | Mietbeihilfe der Wiener Mindestsicherung (MA 40) | Wie viel: Details unten |
| Niederösterreich | NÖ Wohnzuschuss | Wie viel: Monatlicher Zuschuss — Höhe nach Einkommen und Wohnungsaufwand; nur für Wohnungen mit NÖ Wohnbauförderung |
| Oberösterreich | Oö. Wohnbeihilfe | Wie viel: bis zu €300 im Monat |
| Salzburg | Wohnbeihilfe Salzburg | Wie viel: Variiert nach Einkommen: Höhe ist Differenz zwischen zumutbarem und maßgeblichem Wohnungsaufwand |
| Salzburg | Erweiterte Wohnbeihilfe Salzburg | Wie viel: Höhe wird individuell berechnet; ausgezahlt wird nur, wenn der Betrag 5 Euro übersteigt. |
| Steiermark | Wohnunterstützung Steiermark (früher Wohnbeihilfe) | Wie viel: bis zu €325 im Monat |
| Tirol | Wohnbeihilfe Tirol | Wie viel: Nach Differenzberechnung ermittelt (kein Pauschalbetrag) |
| Tirol | Mietzinsbeihilfe Tirol | Wie viel: Details unten |
| Kärnten | Kärntner Wohnbeihilfe | Wie viel: bis zu €500 im Monat |
| Vorarlberg | Vorarlberg Wohnbeihilfe | Wie viel: Details unten |
| Burgenland | Burgenland Wohnbeihilfe | Wie viel: bis zu 5 € pro m² Wohnfläche im Monat |
Den Förder-Check gibt es derzeit für Bauen, Sanieren, Heizen und Solar in Oberösterreich und Niederösterreich.
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Zum Förder-CheckWohnbeihilfe in Wien
Wiener Wohnbeihilfe
Du wohnst in Wien zur Miete und deine Wohnkosten sind im Verhältnis zu deinem Einkommen zu hoch? Dann bekommst du von der Stadt Wien monatlich Wohnbeihilfe – wenn dein Haushaltseinkommen mindestens den Richtsatz der Mindestsicherung erreicht, unter der Höchstgrenze bleibt und du keine Mindestsicherung bekommst.
- Wie viel:
- Monatlich im Voraus ausbezahlt; die Höhe wird individuell aus Einkommen und Wohnkosten berechnet
- Wann:
- Antrag laufend möglich.
- Wo:
- Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Wohnbeihilfenstelle
- Die Stelle entscheidet:
- Die Stadt Wien berechnet, dass dein Wohnungsaufwand unzumutbar ist und dein Einkommen unter der Höchstgrenze liegt.
Voraussetzungen laut Förderstelle (8)
- Du hast deinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wien und hältst dich tatsächlich in Wien auf.
- Du wohnst schon in der Wohnung, für die du Wohnbeihilfe willst – für eine Wohnung, in die du erst einziehst, geht es nicht.
- Du bist Mieterin oder Mieter der Wohnung.
- Du bist mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Wohnung nicht verwandt.
- Du bekommst keine Mindestsicherung.
- Du bist österreichische Staatsbürgerin bzw. österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt: EU-, EWR- oder Schweizer Bürger:in, asylberechtigt oder seit mindestens 5 Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Österreich niedergelassen.
- Du bekommst keine Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz.
- Das Netto-Einkommen deines Haushalts im Monat (ohne Familienbeihilfe, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) erreicht das Mindesteinkommen 2026: 1.229,89 Euro für dich, plus 491,95 Euro für deine:n Partner:in, 332,07 Euro je Kind unter 18, 922,42 Euro je erwachsenem Kind oder Enkelkind von 18 bis 25 und 1.229,89 Euro für jede weitere volljährige Person.
Quelle: wien.gv.at · geprüft am 29. September 2026
Mietbeihilfe der Wiener Mindestsicherung (MA 40)
Wenn du in Wien Anspruch auf Mindestsicherung hast und deine Mietkosten höher sind als der Grundbetrag für den Wohnbedarf, bekommst du von der Stadt Wien (MA 40) zusätzlich Mietbeihilfe. Dafür legst du Mietvertrag und Mietvorschreibung vor.
- Wie viel:
- Mietbeihilfe zusätzlich zur Mindestsicherung, wenn deine Mietkosten über dem Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs liegen – einen Betrag nennt die Stadt Wien auf der Seite nicht
- Wann:
- Antrag laufend möglich.
- Wo:
- Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
- Die Stelle entscheidet:
- Die MA 40 stellt fest, dass dir Mindestsicherung mit Mietbeihilfe zusteht.
Voraussetzungen laut Förderstelle (5)
- Du hast deinen Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in Wien und hältst dich tatsächlich in Wien auf.
- Du bist österreichische:r Staatsbürger:in oder asylberechtigt – oder Bürger:in eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz und arbeitest in Österreich, hast deinen Status als Erwerbstätige:r behalten (z. B. unfreiwillig arbeitslos und beim AMS gemeldet) oder das Daueraufenthaltsrecht erworben (nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt) – oder du lebst als Drittstaatsangehörige:r seit mindestens 5 Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Österreich oder hast als Brit:in den Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“. Gleichgestellt bist du auch als Ehe- oder eingetragene:r Partner:in einer solchen Person im gemeinsamen Haushalt – oder wenn du die Obsorge für ein minderjähriges Kind hast, das bei dir lebt und Österreicher:in ist oder einen dieser Aufenthaltstitel hat.
- Du wohnst in Miete und zahlst Mietkosten.
- Du machst keine weiterführende Ausbildung (z. B. Studium oder Maturalehrgang), wegen der du nicht Vollzeit arbeiten kannst, obwohl du schon eine abgeschlossene Ausbildung oder die Matura hast.
- Dein Haushalt ist finanziell in Not: Euer Netto-Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsschwelle (1.827 Euro im Monat für eine Person, plus 913,50 Euro für jede weitere Person ab 14 Jahren und 548,10 Euro für jedes Kind unter 14) – oder du hast Rückstände bei Miete, Strom oder Heizung, kannst notwendige Ausgaben nicht bezahlen oder ein Schicksalsschlag hat euch in Geldnot gebracht.
Quelle: wien.gv.at · geprüft am 1. Oktober 2026
Wohnbeihilfe in Niederösterreich
NÖ Wohnzuschuss
Wenn deine Wohnung oder dein Haus mit NÖ Wohnbauförderung errichtet oder saniert wurde, bekommst du monatlich einen Zuschuss zu deinen Wohnkosten. Wie viel, hängt vor allem von deinem Einkommen und deinem Wohnungsaufwand ab – du beantragst ihn jedes Jahr neu.
- Wie viel:
- Monatlicher Zuschuss — Höhe nach Einkommen und Wohnungsaufwand; nur für Wohnungen mit NÖ Wohnbauförderung
- Wann:
- Antrag laufend möglich.
- Wo:
- Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung
- Die Stelle entscheidet:
- Das Land Niederösterreich berechnet aus Einkommen und Wohnungsaufwand, dass dir ein Zuschuss zusteht.
Voraussetzungen laut Förderstelle (5)
- Du beantragst als Privatperson und bist österreichische:r Staatsbürger:in oder Gleichgestellte:r.
- Du hast deinen Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung bzw. im geförderten Eigenheim – und dein:e Ehe- oder Lebenspartner:in auch, falls du eine:n hast.
- Du wohnst in Niederösterreich.
- Deine Wohnung bzw. dein Haus wurde mit NÖ Wohnbauförderung errichtet oder saniert, und diese Förderung läuft noch.
- Die Wohnbauförderung für dein Gebäude wurde nach 1993 beantragt.
Quelle: noe.gv.at · geprüft am 29. September 2026
Wohnbeihilfe in Oberösterreich
Oö. Wohnbeihilfe
Zuschuss zu deiner monatlichen Miete — bis € 300 pro Monat, abhängig vom Einkommen.
- Wie viel:
- Obergrenze € 300,00 pro Monat (direkter Zuschuss, jeweils für max. ein Jahr)
- Wann:
- Antrag laufend möglich.
- Wo:
- Land OÖ, Abteilung Wohnbauförderung
Voraussetzungen laut Förderstelle (10)
- Die Wohnung, für die du Wohnbeihilfe beantragst, liegt in Oberösterreich.
- Du bist Hauptmieter:in der Wohnung – nicht Untermieter:in.
- Du wohnst in einer Mietwohnung – keine Eigentumswohnung, kein Eigenheim und kein Heimplatz.
- Du bewohnst die Wohnung dauernd und mit Hauptwohnsitz.
- Du hast die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Staates – oder du hast seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig deinen Hauptwohnsitz in Österreich, hast hier mindestens 54 Monate in den letzten fünf Jahren (oder über 240 Monate insgesamt) einkommensteuerpflichtige Einkünfte oder Sozialversicherungsleistungen bezogen und kannst Deutschkenntnisse nachweisen.
- Dein Haushalt hat ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (auch Pension, AMS-Geld, Kinderbetreuungsgeld oder Unterhalt zählen) – oder du bist Studierende:r.
- Dein Mietvertrag ist kein Pauschalmietvertrag.
- Dein Mietvertrag ist nicht mit einer nahestehenden Person abgeschlossen (z. B. Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern) – oder du wohnst in einer geförderten Mietwohnung.
- Dein Hauptmietzins (inkl. USt, ohne Betriebskosten) liegt bei höchstens 7 Euro pro m² – bei Mietverträgen ab 2023 bei höchstens 8 Euro pro m²; für geförderte Mietwohnungen gilt diese Grenze nicht.
- Das Netto-Einkommen deines Haushalts (Jahreszwölftel inkl. Sonderzahlungen) liegt unter der Obergrenze 2026: 1.674,70 € im Monat bei 1 Person (1.719,70 € mit Eigenpension), 2.542,20 € bei 2 Personen und 519,50 € mehr für jede weitere Person – mit einem erheblich behinderten Kind oder einer berufstätigen Person mit mindestens 60 % Erwerbsminderung im Haushalt 290 € mehr.
Quelle: land-oberoesterreich.gv.at · geprüft am 29. September 2026
Wohnbeihilfe in Salzburg
Wohnbeihilfe Salzburg
Wohnst du im Land Salzburg in einer geförderten Mietwohnung, kann dir das Land eine Wohnbeihilfe zahlen: den Teil des förderfähigen Mietanteils, der über deinem zumutbaren Wohnungsaufwand liegt – Betriebskosten, Steuern und Heizkosten zählen nicht. Für eine nicht geförderte Mietwohnung gibt es die erweiterte Wohnbeihilfe, wenn du einen schriftlichen Mietvertrag hast und die Nettomiete den Richtwert nicht übersteigt.
- Wie viel:
- Variiert nach Einkommen: Höhe ist Differenz zwischen zumutbarem und maßgeblichem Wohnungsaufwand
- Wann:
- Antrag laufend möglich.
- Wo:
- Land Salzburg
- Die Stelle entscheidet:
- Das Land Salzburg rechnet aus, dass deine Miete über deinem zumutbaren Wohnungsaufwand liegt.
Voraussetzungen laut Förderstelle (3)
- Deine Mietwohnung liegt im Land Salzburg.
- Du wohnst zur Miete.
- Deine Mietwohnung wurde mit Wohnbauförderung errichtet – für nicht geförderte Mietwohnungen gibt es stattdessen die erweiterte Wohnbeihilfe.
Quelle: salzburg.gv.at · geprüft am 29. September 2026
Erweiterte Wohnbeihilfe Salzburg
Mietest du im Land Salzburg eine nicht (mehr) geförderte Wohnung und belastet dich die Miete unzumutbar, bekommst du erweiterte Wohnbeihilfe als monatlichen Zuschuss. Deine Miete pro m² darf dabei den Salzburger Richtwert nicht überschreiten.
- Wie viel:
- Höhe wird individuell berechnet; ausgezahlt wird nur, wenn der Betrag 5 Euro übersteigt.
- Wann:
- Antrag laufend möglich.
- Wo:
- Amt der Salzburger Landesregierung | Abteilung 10 Planen, Bauen, Wohnen
- Die Stelle entscheidet:
- Das Land Salzburg rechnet aus, dass dich die Miete unzumutbar belastet.
Voraussetzungen laut Förderstelle (8)
- Du wohnst im Land Salzburg.
- Du mietest eine Wohnung, die nicht (mehr) mit Wohnbauförderung gefördert wird.
- Die Mietwohnung ist dein Hauptwohnsitz und die einzige Wohnung, in der du regelmäßig wohnst.
- Alle, die mit dir im Haushalt leben, haben in dieser Wohnung ihren Hauptwohnsitz.
- Du hast einen schriftlichen Mietvertrag – und vermietet dir weder eine nahestehende Person (verwandt, verschwägert, Lebensgefährt:in) noch dein Dienstgeber.
- Im Mietvertrag sind die Mietzinsbestandteile einzeln aufgeschlüsselt (kein Pauschalmietzins).
- Die Wohnung entspricht der Ausstattungskategorie A nach § 15a MRG (die Größe zählt dabei nicht).
- Deine Nettomiete pro m² (ohne Betriebskosten) liegt höchstens beim Salzburger Richtwert: 12,57 €/m² in der Stadt Salzburg, in Bischofshofen, Hallein, Neumarkt am Wallersee, Saalfelden, Seekirchen, St. Johann im Pongau, Zell am See und den Nachbargemeinden der Stadt Salzburg, sonst 11,17 €/m².
Quelle: salzburg.gv.at · geprüft am 29. September 2026
Wohnbeihilfe in der Steiermark
Wohnunterstützung Steiermark (früher Wohnbeihilfe)
Die Wohnunterstützung des Landes Steiermark (früher Wohnbeihilfe) ist ein monatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Wie viel du bekommst, hängt vom Haushaltseinkommen und von der Zahl der Personen ab; Kinder senken das angerechnete Einkommen.
- Wie viel:
- Monatlich bis zu 196,91 Euro für eine Person, bis zu 324,89 Euro ab 8 Personen – höchstens so viel wie deine Miete
- Wann:
- Antrag laufend möglich.
- Wo:
- Referat Beihilfen und Sozialservice
- Die Stelle entscheidet:
- Das Land Steiermark stuft dein Haushaltseinkommen als niedrig genug ein.
Voraussetzungen laut Förderstelle (14)
- Du wohnst in der Steiermark.
- Du wohnst zur Miete – nicht in einer Eigentumswohnung.
- Deine Mietwohnung ist dein Hauptwohnsitz.
- Alle, die mit dir in der Wohnung leben, sind dort mit Hauptwohnsitz gemeldet – eine 24-Stunden-Betreuungskraft zählt nicht mit.
- Du hast einen schriftlichen Hauptmietvertrag – keinen Untermietvertrag.
- Du bist mindestens 18 Jahre alt.
- Du hast keinen Mietrückstand.
- Dir gehört kein Anteil an dem Haus, in dem du zur Miete wohnst.
- Deine Vermieterin oder dein Vermieter ist keine nahe Angehörige bzw. kein naher Angehöriger von dir.
- Du bist Österreicher:in, EU-, EWR- oder Schweizer Bürger:in, asylberechtigt, subsidiär schutzberechtigt, hast „Daueraufenthalt – EU“ – oder bist Familienangehörige:r einer Österreicherin bzw. eines Österreichers oder einer EU-Bürgerin bzw. eines EU-Bürgers.
- Dein Vermögen beträgt höchstens 10.000 Euro – Hausrat, Arbeitsmittel und ein Auto, das du beruflich oder wegen einer Behinderung brauchst, zählen nicht.
- Du beziehst keine Sozialunterstützung (Sozialhilfe).
- Du besitzt keine Grundstücke, Wohnungen oder Häuser.
- Das Netto-Einkommen deines Haushalts (ein Zwölftel des Jahresnettos, samt Familienbeihilfe) liegt nicht über der Grenze, bis zu der das Land Wohnunterstützung zahlt: rund 1.661 Euro im Monat für eine Person, rund 830 Euro mehr für jede weitere erwachsene Person und rund 630 bis 720 Euro mehr für jedes minderjährige Kind – mit Behindertenpass oder erhöhter Familienbeihilfe im Haushalt liegt die Grenze höher.
Quelle: soziales.steiermark.at · geprüft am 29. September 2026
Wohnbeihilfe in Tirol
Wohnbeihilfe Tirol
Wohnst du in Tirol in einer Wohnung, die mit einem Wohnbauförderungskredit des Landes gefördert wurde – zur Miete oder im Eigentum –, zahlt dir das Land einen monatlichen Zuschuss zu Miete bzw. Kreditrate. Wie viel du bekommst, hängt von Haushaltseinkommen, Haushaltsgröße und Wohnungsaufwand ab.
- Wie viel:
- Nach Differenzberechnung ermittelt (kein Pauschalbetrag)
- Wann:
- Antrag laufend möglich.
- Wo:
- Abteilung Wohnbauförderung
- Die Stelle entscheidet:
- Dein Wohnungsaufwand übersteigt die Belastung, die das Land deinem Einkommen zumutet.
Voraussetzungen laut Förderstelle (5)
- Die Wohnung, für die du die Beihilfe willst, liegt in Tirol.
- Du bist österreichische Staatsbürgerin oder Staatsbürger, EU-, EWR- oder Schweizer Bürger:in oder asylberechtigt – oder du hast als Drittstaatsangehörige:r seit mindestens 5 Jahren deinen Hauptwohnsitz in Tirol.
- Du bist Mieter:in, Nutzungsberechtigte:r oder Eigentümer:in der geförderten Wohnung (Wohnungsinhaber:in).
- Deine Wohnung wurde mit einem Wohnbauförderungskredit des Landes gefördert und in verdichteter Bauweise errichtet – etwa eine Miet(kauf)wohnung, Eigentumswohnung, ein Reihen- oder Doppelhaus.
- Deine Wohnung ist keine Dienstwohnung und kein Heim, und sie wurde nicht mit einem Wohnbauscheck statt eines Förderkredits gefördert.
Quelle: tirol.gv.at · geprüft am 29. September 2026
Mietzinsbeihilfe Tirol
Du bekommst von Land Tirol und deiner Gemeinde einen monatlichen Zuschuss zur Miete, wenn dein Wohnungsaufwand höher ist, als dir nach Einkommen und Familiengröße zugemutet wird. Voraussetzung ist unter anderem, dass du seit mindestens 2 Jahren deinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hast und eine ganze Wohnung mietest.
- Wie viel:
- Monatlicher Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand – abhängig von Familiengröße, Einkommen, Wohnungsaufwand und förderbarer Nutzfläche. Beihilfen unter 7 Euro im Monat werden nicht gewährt.
- Wann:
- Antrag laufend möglich.
- Wo:
- Zuständiges Gemeinde- oder Stadtamt (in Innsbruck: Stadtmagistrat Innsbruck)
- Die Stelle entscheidet:
- Die Gemeinde berechnet aus Einkommen und Wohnungsaufwand, dass dir eine Beihilfe zusteht.
Voraussetzungen laut Förderstelle (8)
- Du wohnst in Tirol – die Beihilfe läuft über deine Wohngemeinde.
- Du bist österreichische:r Staatsbürger:in oder gleichgestellt (z. B. EU-Bürger:in) und hast seit mindestens 2 Jahren deinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde – oder du warst insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde gemeldet.
- Du wohnst zur Miete und hast den Mietvertrag schon abgeschlossen.
- Du hast eine ganze Wohnung gemietet – kein Einzelzimmer und keinen Platz in einem Wohnheim.
- Deine Wohnung ist in sich abgeschlossen – mit mindestens einem Zimmer, Küche oder Kochnische, Vorraum und Toilette.
- Du wohnst selbst regelmäßig in der Wohnung – sie ist dein Hauptwohnsitz.
- Deine Wohnung ist freifinanziert – nicht mit Mitteln der Wohnbauförderung gefördert.
- Du mietest die Wohnung direkt von der Eigentümerin oder dem Eigentümer – nicht in Untermiete.
Quelle: tirol.gv.at · geprüft am 1. Oktober 2026
Wohnbeihilfe in Kärnten
Kärntner Wohnbeihilfe
Du wohnst in Kärnten und deine Wohnkosten belasten dich zu stark? Als Hauptmieter:in bekommst du bis zu 500 Euro Wohnbeihilfe im Monat, als (Mit-)Eigentümer:in bis zu 192,30 Euro Betriebskostenunterstützung – je nach Haushaltseinkommen.
- Wie viel:
- max. €500,00 pro Monat (Wohnbeihilfe) bzw. max. €192,30 pro Monat (Betriebskostenunterstützung)
- Wann:
- Antrag laufend möglich.
- Wo:
- Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport
- Die Stelle entscheidet:
- Das Land Kärnten berechnet, dass deine Wohnkosten über dem für dein Einkommen zumutbaren Teil liegen.
Voraussetzungen laut Förderstelle (10)
- Du bist volljährig.
- Du bist österreichische:r Staatsbürger:in oder gleichgestellt (z. B. EU/EWR, Schweiz, asylberechtigt, Daueraufenthalt EU).
- Du wohnst in Kärnten.
- Du bist Hauptmieter:in deiner Wohnung (Wohnbeihilfe) oder (Mit-)Eigentümer:in deiner Wohnung bzw. deines Hauses (Betriebskostenunterstützung).
- Du wohnst das ganze Jahr in dieser Wohnung – sie ist dein Hauptwohnsitz.
- Du beziehst keine Leistung aus der Kärntner Grundversorgung.
- Wenn du mietest: Dein Vermieter ist keine nahestehende Person (z. B. Ehepartner, Geschwister, Kinder).
- Wenn du mietest: Deine Wohnung ist keine verbilligte Dienstwohnung deines Arbeitgebers.
- Du bist mit Miete oder Betriebskosten nicht drei Monate oder länger im Rückstand.
- Wenn du mietest: Deine Hauptmiete beträgt höchstens 11,66 Euro pro m² (inkl. MwSt., ohne Betriebskosten).
Quelle: ktn.gv.at · geprüft am 29. September 2026
Wohnbeihilfe in Vorarlberg
Vorarlberg Wohnbeihilfe
Du zahlst in Vorarlberg Miete oder einen Kredit für dein Eigenheim bzw. deine Eigentumswohnung und dein Haushaltseinkommen ist niedrig? Das Land zahlt dir monatlich Wohnbeihilfe – die Differenz zwischen deinem anrechenbaren und deinem zumutbaren Wohnungsaufwand.
- Wie viel:
- Monatlich: anrechenbarer Wohnungsaufwand (höchstens 11,50 € pro m² inkl. 2,80 € Betriebskosten, angerechnet auf 50 m² bei 1 Person, 70 m² bei 2, 80 m² bei 3 und je 10 m² mehr für jede weitere Person) minus zumutbarer Anteil deines Haushaltseinkommens laut Einkommenstabelle; unter 7 € im Monat keine Auszahlung
- Wann:
- Antrag laufend möglich.
- Wo:
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Die Stelle entscheidet:
- Das Land Vorarlberg stuft dein Haushaltseinkommen als niedrig genug ein.
Voraussetzungen laut Förderstelle (13)
- Dein Hauptwohnsitz ist in Vorarlberg.
- Du bist volljährig.
- Du bist Österreicher:in, EU-, EWR- oder Schweizer Bürger:in oder gleichgestellt (z. B. asylberechtigt, Daueraufenthalt EU, subsidiär schutzberechtigt) – oder du lebst seit über 10 Jahren in Österreich, warst mindestens 8 Jahre hier sozialversichert tätig oder hast mehr als dein halbes Leben rechtmäßig hier verbracht.
- Du wohnst mit Hauptwohnsitz in der Wohnung, für die du Wohnbeihilfe beantragst.
- Du zahlst Miete – oder als Eigentümer:in einen Kredit für Bau, Kauf oder Sanierung deines Eigenheims bzw. deiner Eigentumswohnung, der mindestens 15 Jahre läuft (ein Sanierungskredit: mindestens 10 Jahre).
- Deine Wohnung ist in sich abgeschlossen, mindestens 25 m² groß und hat Küche bzw. Kochnische, WC und Dusche oder Bad.
- Dein Haushalt hat Einkommen aus Vollzeitarbeit oder eine Folgeleistung wie Pension oder Arbeitslosengeld. Teilzeit zählt nur aus gesundheitlichen Gründen, beim Wiedereinstieg oder aus Altersgründen; Alleinerziehende mit einem Kind unter 6 oder drei und mehr Kindern müssen keine Arbeit nachweisen, sonst Teilzeit über der Geringfügigkeitsgrenze.
- Du gehst nicht zur Schule und studierst nicht – außer deine Ausbildung wird vom AMS mit Taggeld unterstützt, du arbeitest mindestens 40 % Teilzeit, bist alleinerziehend oder hast ein Selbsterhalter-Stipendium.
- Du wohnst nicht in Untermiete – außer z. B. in einer Dienstnehmerwohnung deines Arbeitgebers.
- Dein Haushalt hat höchstens 15.000 € verfügbares Vermögen, plus 5.000 € für jede weitere Person.
- Weder du noch jemand in deinem Haushalt besitzt oder nutzt eine weitere Wohnung.
- Du hast kein vertraglich vereinbartes Wohnrecht.
- Du hast keine Rückstände bei Miete oder Wohnbau- bzw. Sanierungskrediten.
Quelle: vorarlberg.at · geprüft am 29. September 2026
Wohnbeihilfe im Burgenland
Burgenland Wohnbeihilfe
Du wohnst im Burgenland zur Miete und die Wohnkosten sind für dein Haushaltseinkommen zu hoch? Dann zahlt dir das Land monatlich eine Wohnbeihilfe, die du nicht zurückzahlst – höchstens 5 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Wohnfläche.
- Wie viel:
- bis zu 5 € pro m² Wohnfläche im Monat
- Wann:
- Antrag laufend möglich.
- Wo:
- Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
- Die Stelle entscheidet:
- Das Land Burgenland bestätigt, dass deine Wohnkosten für dein Haushaltseinkommen zu hoch sind.
Voraussetzungen laut Förderstelle (8)
- Du bist österreichische:r Staatsbürger:in oder gleichgestellt – etwa als EU-/EWR-Bürger:in, Schweizer:in, Asylberechtigte:r oder mit Daueraufenthalt-EU.
- Du hast deinen Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen und rechtmäßig in Österreich.
- Du beziehst Einkünfte, die in Österreich der Einkommensteuer unterliegen – oder Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, in die du eingezahlt hast (z. B. Arbeitslosengeld).
- Du hast deinen Hauptwohnsitz in der Wohnung, für die du ansuchst.
- Du beziehst keine Sozialunterstützung.
- Du wohnst zur Miete.
- Du hast deinen Hauptwohnsitz im Burgenland.
- Du hast einen Hauptmietvertrag oder – bei einer Genossenschaftswohnung – einen Nutzungsvertrag.
Quelle: burgenland.at · geprüft am 30. September 2026
Den Förder-Check gibt es derzeit für Bauen, Sanieren, Heizen und Solar in Oberösterreich und Niederösterreich.
Für alles andere: Schalte im Check den Förder-Alarm ein — wir schreiben dir einmal, sobald eine Förderung für dich in Frage kommt.
Zum Förder-CheckMaßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Förderstelle. Mehr zum Thema: Wohnen & Miete