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WienStand 12.05.26

Mietbeihilfe für Pensionist:innen (MA 40)

Deckung des anrechenbaren Mietaufwands

Spezielle Beihilfe der Stadt Wien (MA 40) für Bezieher:innen von Mindestpensionen (Ausgleichszulage), um die laufenden Mietkosten zu decken und Altersarmut zu verhindern. Diese Maßnahme kann zusätzlich zur oder anstelle der allgemeinen Wohnbeihilfe beantragt werden, um eine Delogierung im Alter zu vermeiden.

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pension

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  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://www.wien.gv.at/