Bundesweit (ganz Österreich)
Alterspension und Pensionen für Angehörige
Abhängig von Versicherungsmonaten (keine Höchstgrenze, monatliche Staffelung)
Umfasst die reguläre lebenslange Altersversorgung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nach Erreichen des gesetzlichen Antrittsalters. Angehörigenpensionen inkludieren Leistungen für Witwen, Witwer oder Waisen, um deren Existenz nach dem Tod des Hauptverdieners durch monatliche Zahlungen finanziell abzusichern.
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Förderbereich
pension
Antragsteller
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Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1009836.html