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Heizkostenzuschuss: die neun Bundesländer im Vergleich

Stand: 9. Oktober 2026 · 8 Programme, jedes gegen die Seite der Förderstelle geprüft

Den Heizkostenzuschuss zahlen die Länder — jedes mit eigener Höhe, eigener Einkommensgrenze und eigener Antragszeit. Meist ist es ein fixer Betrag pro Haushalt und Heizsaison für Haushalte mit kleinem Einkommen. Den Antrag stellst du in dem Bundesland, in dem du wohnst.

Nicht jedes Land nennt die Leistung so: Statt eines Heizkostenzuschusses gibt es mancherorts eine Energieunterstützung oder einen Wärmepreisdeckel. Und außerhalb der Antragszeit nimmt ein Land keine Anträge an — wann sie läuft, steht bei jedem Land.

Heizkostenzuschuss auf einen Blick

WienEnergieunterstützung der Stadt Wien (MA 40)Wie viel: Höhe laut Förderstelle — die offizielle Quelle nennt keinen fixen Höchstbetrag.
NiederösterreichNÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026Wie viel: Einmalig 150 Euro
OberösterreichHeizkostenzuschuss des Landes OberösterreichWie viel: 200 Euro pro Haushalt (einmalig)
SalzburgHeizkostenzuschuss des Landes SalzburgWie viel: Einmalig €250
SteiermarkHeizkostenzuschuss des Landes SteiermarkWie viel: bis zu €340
TirolTiroler Heizkostenzuschuss 2026/2027Wie viel: 250 Euro pro Haushalt (einmalig)
KärntenHeizzuschuss des Landes KärntenDerzeit keine Anträge
VorarlbergVorarlberg Heizkostenzuschuss 2025/2026Wie viel: bis zu €250
BurgenlandWärmepreisdeckelWie viel: bis zu €1.000

Den Förder-Check gibt es derzeit für Bauen, Sanieren, Heizen und Solar in Oberösterreich und Niederösterreich.

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Heizkostenzuschuss in Wien

Energieunterstützung der Stadt Wien (MA 40)

Kannst du in Wien Strom, Gas, Fernwärme oder Heizöl nicht bezahlen, hilft dir die MA 40 in einem Beratungsgespräch, eine Abschaltung zu verhindern, und klärt, ob du die Übernahme deiner Energiekosten-Rückstände beantragen kannst. Nach Prüfung macht die Stadt auch eine kostenlose Energieberatung bei dir zu Hause und hilft bei Energiesparmaßnahmen.

Wie viel:
Höhe laut Förderstelle — die offizielle Quelle nennt keinen fixen Höchstbetrag.
Wann:
Antrag laufend möglich.
Wo:
Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Die Stelle entscheidet:
Die Stadt Wien bewilligt die Hilfe nach dem Beratungsgespräch.
Voraussetzungen laut Förderstelle (3)
  • Du wohnst in Wien.
  • Du bist in einer finanziell schwierigen Situation.
  • Du hast eine hohe Vorschreibung oder Jahresabrechnung bekommen, einen Energiekosten-Rückstand – oder dein Energiebezug wurde schon eingestellt.

Quelle: wien.gv.at · geprüft am 29. September 2026

Heizkostenzuschuss in Niederösterreich

NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026

Hast du in Niederösterreich eigene Heizkosten und liegen die monatlichen Brutto-Einkünfte deines Haushalts nicht über dem Ausgleichszulagenrichtsatz, bekommst du vom Land einmalig 150 Euro für die Heizperiode 2025/26. Den Antrag stellst du bei deiner Hauptwohnsitzgemeinde.

Wie viel:
Einmalig 150 Euro
Wann:
Derzeit keine Anträge — die Antragszeit dieser Saison ist vorbei.
Wo:
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Voraussetzungen laut Förderstelle (9)
  • Du hast deinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich.
  • Dein Hauptwohnsitz in Niederösterreich besteht seit mindestens 6 Monaten.
  • Du hast eigenen Aufwand für Heizkosten.
  • Du bist österreichische:r, EU-/EWR- oder Schweizer Staatsbürger:in, hast Daueraufenthalt-EU oder Asyl – oder du bist Familienangehörige:r einer EU-/EWR- oder Schweizer Staatsbürgerin bzw. eines Staatsbürgers, oder Familienangehörige:r von Österreicher:innen und lebst seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Österreich.
  • Die monatlichen Brutto-Einkünfte deines Haushalts überschreiten den Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG nicht.
  • Du führst einen eigenen Haushalt.
  • Du beziehst keine Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG (Mindestsicherung) – dann bekommst du den Zuschuss automatisch.
  • Du bist nicht auf Kosten eines Sozialhilfeträgers in einer Einrichtung untergebracht.
  • Wenn du dein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit beziehst, ist dein Unternehmen ein Kleinstunternehmen (Jahresumsatz bis 55.000 Euro).

Quelle: noe.gv.at · geprüft am 29. September 2026

Heizkostenzuschuss in Oberösterreich

Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich

Das Land Oberösterreich zahlt dir einmalig 200 Euro Heizkostenzuschuss, egal womit du heizt. Du bekommst ihn, wenn du einen eigenen Haushalt mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich führst und das Brutto-Einkommen deines Haushalts 2025 unter der Einkommensgrenze liegt.

Wie viel:
200 Euro pro Haushalt (einmalig)
Wann:
Derzeit keine Anträge — die Antragszeit dieser Saison ist vorbei.
Wo:
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Soziales
Voraussetzungen laut Förderstelle (7)
  • Du hast deinen Hauptwohnsitz seit mindestens 1. März 2026 in Oberösterreich und bewohnst ihn ständig.
  • Du führst einen eigenen Haushalt.
  • Für deinen Haushalt wurde der Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich 2025/2026 noch nicht beantragt oder ausbezahlt (nur einmal pro Haushalt möglich).
  • Du bist weder Asylwerber:in noch subsidiär Schutzberechtigte:r oder Vertriebene:r.
  • Du lebst nicht in einer betreuten Wohnform für eine bestimmte Zielgruppe, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.
  • Du bist nicht als Strafgefangene:r oder Untergebrachte:r in einer Justizanstalt.
  • Das summierte Brutto-Jahreseinkommen 2025 deines Haushalts liegt unter der Einkommensgrenze: bis 21.883 € bei einem Einpersonenhaushalt, bis 30.913 € bei einem Mehrpersonenhaushalt.

Quelle: land-oberoesterreich.gv.at · geprüft am 29. September 2026

Heizkostenzuschuss in Salzburg

Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg

Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige finanzielle Unterstützung des Landes Salzburg für Menschen mit niedrigem Einkommen. Die Förderung gleicht die höheren Heizkosten in der kalten Jahreszeit aus, unabhängig davon welcher Brennstoff verwendet wird.

Wie viel:
Einmalig €250
Wann:
Derzeit keine Anträge — die Antragszeit dieser Saison ist vorbei.
Wo:
Soziale Absicherung und Eingliederung
Voraussetzungen laut Förderstelle (7)
  • Du bist volljährig.
  • Du führst einen eigenen Haushalt.
  • Du hast deinen Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg.
  • Du bist nicht Asylwerber:in in der Grundversorgung.
  • Niemand muss laut Vertrag (z. B. Übergabevertrag) deine Heizkosten zahlen, und du deckst deinen Brennstoff nicht aus eigenen Quellen.
  • Du wohnst nicht in einem Schüler-, Studenten- oder sonstigen Heim und nicht in einem Seniorenwohnhaus.
  • Das Netto-Einkommen deines Haushalts liegt nicht über 1.424 Euro im Monat (allein oder alleinerziehend) bzw. 1.862 Euro (als Paar) – plus 394 Euro pro Kind mit Familienbeihilfe und 635 Euro pro weiterer erwachsener Person.

Quelle: salzburg.gv.at · geprüft am 29. September 2026

Heizkostenzuschuss in der Steiermark

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Wenn dein Haushalt in der Steiermark ein geringes Einkommen hat, zahlt dir das Land für die Heizperiode 2026/2027 einmalig 340 Euro Heizkostenzuschuss. Den Antrag stellst du von 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 bei deiner Wohnsitzgemeinde, in Graz bei den Servicestellen der Stadt.

Wie viel:
340 Euro einmalig pro Haushalt für die Heizperiode 2026/2027 – für alle Heizungsarten
Wann:
Antrag bis 26. Februar 2027.
Wo:
Sozialservice des Landes Steiermark
Voraussetzungen laut Förderstelle (7)
  • Du lebst in der Steiermark.
  • Du hast seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen deinen Hauptwohnsitz in der Steiermark.
  • Du bist volljährig.
  • Du hast die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EU- oder EWR-Staats oder der Schweiz.
  • Du wohnst nicht in einem Heim (z. B. Schüler-, Studenten-, Alten- oder Pflegeheim).
  • Du bekommst in der Heizsaison keine Wohnunterstützung.
  • Das monatliche Netto-Einkommen deines Haushalts liegt höchstens bei 1.661 Euro, wenn du allein lebst, bzw. bei 2.492 Euro für Ehepaare oder Haushaltsgemeinschaften – plus 498 Euro je Kind mit Familienbeihilfe.

Quelle: soziales.steiermark.at · geprüft am 9. Oktober 2026

Heizkostenzuschuss in Tirol

Tiroler Heizkostenzuschuss 2026/2027

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte in der kalten Jahreszeit.

Wie viel:
250 Euro pro Haushalt (einmalig)
Wann:
Antrag bis 31. Oktober 2026.
Wo:
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk
Voraussetzungen laut Förderstelle (5)
  • Du hast deinen Hauptwohnsitz in Tirol.
  • Das Netto-Einkommen deines Haushalts im Monat liegt höchstens bei 1.435 Euro (eine Person), 2.265 Euro (zwei Personen), 2.665 Euro (drei Personen) oder 2.965 Euro (vier Personen) – plus 300 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
  • Du bist österreichische:r Staatsbürger:in oder gleichgestellt und darfst dauerhaft in Österreich bleiben – z. B. als EU-, EWR- oder Schweizer Bürger:in, als Asylberechtigte:r oder mit „Daueraufenthalt – EU“.
  • Du beziehst derzeit keine laufende Mindestsicherung (Sozialhilfe) und keine Grundversorgung.
  • Du wohnst nicht in einem Wohn- oder Pflegeheim, einer vollstationären Behinderteneinrichtung, einer Einrichtung der Grundversorgung oder einem Schüler- bzw. Studentenheim.

Quelle: tirol.gv.at · geprüft am 1. Oktober 2026

Heizkostenzuschuss in Kärnten

Heizzuschuss des Landes Kärnten

Derzeit keine Anträge. Das Land Kärnten hat den Heizzuschuss bis 1. April 2025 gewährt. Im Transparenzportal des Bundes ist er als ausgelaufen eingetragen.

Quelle: transparenzportal.gv.at

Heizkostenzuschuss in Vorarlberg

Vorarlberg Heizkostenzuschuss 2025/2026

Das Land Vorarlberg zahlt Haushalten mit geringem Einkommen für die Heizperiode 2025/2026 einmalig bis zu 250 Euro Heizkostenzuschuss; beziehst du Sozialhilfe, sind es 180 Euro. Der Antrag war von 13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026 möglich.

Wie viel:
Einmalig bis zu 250 Euro pro Haushalt; 180 Euro, wenn du Sozialhilfe beziehst. Bis zu 200 Euro über der Einkommensgrenze gilt eine Einschleifregelung.
Wann:
Derzeit keine Anträge — die Antragszeit dieser Saison ist vorbei.
Wo:
Vorarlberger Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften
Voraussetzungen laut Förderstelle (2)
  • Du lebst in Vorarlberg.
  • Das Einkommen deines Haushalts im Monat liegt höchstens bei 1.610 Euro für eine Person oder 2.120 Euro für zwei Personen – plus 440 Euro je weiterer Person (Einkommensgrenze samt Einschleifregelung).

Quelle: presse.vorarlberg.at · geprüft am 1. Oktober 2026

Heizkostenzuschuss im Burgenland

Wärmepreisdeckel

Das Land Burgenland zahlt dir einen Zuschuss zu den Heizkosten, wenn die Bemessungsgrundlage deines Haushalts (Netto-Jahreseinkommen samt bezogener Leistungen) höchstens 43.000 Euro beträgt. Gefördert wird der Betrag, um den 90 % deiner Heizkosten die zumutbare Grenze von 3 bis 7 % dieser Bemessungsgrundlage übersteigen – 50 bis 1.000 Euro, bei einer Bemessungsgrundlage bis 23.000 Euro mindestens 200 Euro.

Wie viel:
Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 1.000 Euro; Sockelbetrag 200 Euro in der untersten Einkommenskategorie
Wann:
Antrag bis 31. Dezember 2026.
Wo:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Voraussetzungen laut Förderstelle (5)
  • Du und alle Personen, die mit dir im Haushalt leben, habt euren Hauptwohnsitz im Burgenland.
  • Die Bemessungsgrundlage deines Haushalts – das Netto-Jahreseinkommen samt bezogener Leistungen – beträgt höchstens 43.000 Euro.
  • Heizt du mit Öl, Gas oder einer anderen fossilen Energie, hast du schon eine Energieberatung gemacht oder bist bereit, eine zu machen.
  • Du suchst für deinen Privathaushalt an.
  • Liegt die Bemessungsgrundlage deines Haushalts über 23.000 Euro: 90 % deiner Heizkosten im Jahr sind höher als 5 % (bis 33.000 Euro) bzw. 7 % (bis 43.000 Euro) dieser Bemessungsgrundlage. (Bis 23.000 Euro: Ja – du bekommst mindestens 200 Euro.)

Quelle: burgenland.at · geprüft am 30. September 2026

Den Förder-Check gibt es derzeit für Bauen, Sanieren, Heizen und Solar in Oberösterreich und Niederösterreich.

Für alles andere: Schalte im Check den Förder-Alarm ein — wir schreiben dir einmal, sobald eine Förderung für dich in Frage kommt.

Zum Förder-Check

Maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Förderstelle. Mehr zum Thema: Heizung & Kesseltausch