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SteiermarkStand 12.05.26

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

bis zu €340

Das Land Steiermark gewährt einkommensschwachen Haushalten (z.B. Bezieher von Mindestpensionen, Notstandshilfe oder Sozialunterstützung) in der kalten Jahreszeit eine einmalige finanzielle Beihilfe (den Heizkostenzuschuss). Er soll die massiven Belastungen durch Strom-, Gas- oder Holzrechnungen abfedern. Der Antrag muss zwingend innerhalb der Wintermonate bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

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Förderbereich

Heizung & Kesseltausch · wohnen · Alltag · soziales · energie

Antragsteller

Privatperson

Wohnsituation

eigentum_haus · eigentum_wohnung

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  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025535.html