Steiermark · geprüft am 25.07.26
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
bis zu €340
Das Land Steiermark gewährt einkommensschwachen Haushalten (z.B. Bezieher von Mindestpensionen, Notstandshilfe oder Sozialunterstützung) in der kalten Jahreszeit eine einmalige finanzielle Beihilfe (den Heizkostenzuschuss). Er soll die massiven Belastungen durch Strom-, Gas- oder Holzrechnungen abfedern. Der Antrag muss zwingend innerhalb der Wintermonate bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Heizung & Kesseltausch · wohnen · Alltag · soziales · energie
Antragsteller
Privatperson
Wohnsituation
Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung)
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- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
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Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025535.html