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Steiermark · geprüft am 25.07.26

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

340 Euro einmalig pro Haushalt (Heizperiode 2025/26)

Das Land Steiermark gewährt einkommensschwachen Haushalten (z.B. Bezieher von Mindestpensionen, Notstandshilfe oder Sozialunterstützung) in der kalten Jahreszeit eine einmalige finanzielle Beihilfe (den Heizkostenzuschuss). Er soll die massiven Belastungen durch Strom-, Gas- oder Holzrechnungen abfedern. Der Antrag muss zwingend innerhalb der Wintermonate bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

Steht dir Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark zu?

2 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob Heizkostenzuschuss für dich in Frage kommt.

Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Inte.

So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Heizung & Energie · Wohnen · Alltag · Soziales · Energie

Antragsteller

Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/176779701/DE/