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Mobilität & E-Auto: Förderungen bundesweit 2026

26 Programme — sortiert nach Förderhöhe, mit Frist und Detail-Seite.

FörderungHöhe
Förderungen für Privatpersonen - Umweltförderungbis zu €42.000
Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehrbis zu €8.000
Fahrtkostenzuschuss für Studierendebis zu €8.000
E-Mobilitätsförderung für Privatpersonen (Umweltförderung im Inland)bis zu €5.600
Bundesförderung E-PKW BEV FCEVbis zu € 5.000 Gesamtförderung
Kleinstförderungen und sonstige Subventionen aus Mitteln der UG 41 (Mobilität)bis zu €5.000
E-Mobilitätsbonus E-PKW (Privat)bis zu 3.000 Euro
Bundesförderung E-Motorradbis zu € 2.300 Gesamtförderung
E-Moped und E-Motorrad Förderung950 bis 2.300 Euro (je nach Fahrzeugklasse)
Bundesförderung E-Leichtmotorradbis zu € 1.700 Gesamtförderung
KlimaTicket ÖsterreichClassic: € 1.400
Bundesförderung E-Leichtfahrzeugbis zu € 1.300 Gesamtförderung
Bundesförderung E-Moped (Klasse L1e)bis zu € 950 Gesamtförderung
Fahrtenbeihilfe für Lehrlingebis zu €696
Ladeinfrastruktur Wallbox/Ladekabelbis zu 600 Euro
KLIEN - Klimarelevante und nachhaltige MobilitätZuschüsse des Klima- und Energiefonds für E-Flottenumstellungen, betriebliche Rad-Infrastruktur oder Carsharing.
Mobilitätszuschuss für Menschen mit BehinderungZuschuss zu behinderungsbedingten Mehrkosten (z.B. Kfz-Umbau, Assistenzhund)
klimaaktiv mobil (Radverkehr & Flotten)Mobilitätsförderung
Zuschuss zur Anschaffung und barrierefreien Anpassung eines KFZZuschuss gedeckelt mit 25% des Kaufpreises (zuzüglich Kosten für Spezialadaptierungen). Befreiung von Versicherungssteuer.
Pendlerpauschale und KilometergeldSteuerfreibetrag für Fahrtkosten zum Arbeitsplatz; Kilometergeld (€ 0,42/km) als steuerfreie Abgeltung bei betrieblichen Fahrten mit dem Privat-PKW.
UFI: E-Nutzfahrzeuge (LKW/Busse)Prozentualer Investitionszuschuss
KLIEN Zero Emission MobilityForschungs-Zuschuss (Großprojekte)
EntfernungsbeihilfeBeihilfe des AMS zur Deckung der Kosten für einen Zweitwohnsitz oder lange Pendelstrecken, wenn eine Arbeit fern des Wohnorts angenommen wird.
SchulfahrtbeihilfeKostenersatz aus dem Familienlastenausgleichsfonds für Wegstrecken zur Schule, falls keine öffentlichen Verkehrsmittel existieren.
Orientierungs- und MobilitätstrainingKostenübernahme (oft 100 %) für das Training mit dem Blindenstock oder Blindenführhund für stark sehbehinderte/blinde Personen.
Schülerfreifahrt im öffentlichen VerkehrKostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für den Schulweg (gegen einen gesetzlichen Selbstbehalt von derzeit € 19,60 pro Schuljahr).

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