Mobilität & E-Auto: Förderungen bundesweit 2026
26 Programme — sortiert nach Förderhöhe, mit Frist und Detail-Seite.
| Förderung | Höhe |
|---|---|
| Förderungen für Privatpersonen - Umweltförderung | bis zu €42.000 |
| Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr | bis zu €8.000 |
| Fahrtkostenzuschuss für Studierende | bis zu €8.000 |
| E-Mobilitätsförderung für Privatpersonen (Umweltförderung im Inland) | bis zu €5.600 |
| Bundesförderung E-PKW BEV FCEV | bis zu € 5.000 Gesamtförderung |
| Kleinstförderungen und sonstige Subventionen aus Mitteln der UG 41 (Mobilität) | bis zu €5.000 |
| E-Mobilitätsbonus E-PKW (Privat) | bis zu 3.000 Euro |
| Bundesförderung E-Motorrad | bis zu € 2.300 Gesamtförderung |
| E-Moped und E-Motorrad Förderung | 950 bis 2.300 Euro (je nach Fahrzeugklasse) |
| Bundesförderung E-Leichtmotorrad | bis zu € 1.700 Gesamtförderung |
| KlimaTicket Österreich | Classic: € 1.400 |
| Bundesförderung E-Leichtfahrzeug | bis zu € 1.300 Gesamtförderung |
| Bundesförderung E-Moped (Klasse L1e) | bis zu € 950 Gesamtförderung |
| Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge | bis zu €696 |
| Ladeinfrastruktur Wallbox/Ladekabel | bis zu 600 Euro |
| KLIEN - Klimarelevante und nachhaltige Mobilität | Zuschüsse des Klima- und Energiefonds für E-Flottenumstellungen, betriebliche Rad-Infrastruktur oder Carsharing. |
| Mobilitätszuschuss für Menschen mit Behinderung | Zuschuss zu behinderungsbedingten Mehrkosten (z.B. Kfz-Umbau, Assistenzhund) |
| klimaaktiv mobil (Radverkehr & Flotten) | Mobilitätsförderung |
| Zuschuss zur Anschaffung und barrierefreien Anpassung eines KFZ | Zuschuss gedeckelt mit 25% des Kaufpreises (zuzüglich Kosten für Spezialadaptierungen). Befreiung von Versicherungssteuer. |
| Pendlerpauschale und Kilometergeld | Steuerfreibetrag für Fahrtkosten zum Arbeitsplatz; Kilometergeld (€ 0,42/km) als steuerfreie Abgeltung bei betrieblichen Fahrten mit dem Privat-PKW. |
| UFI: E-Nutzfahrzeuge (LKW/Busse) | Prozentualer Investitionszuschuss |
| KLIEN Zero Emission Mobility | Forschungs-Zuschuss (Großprojekte) |
| Entfernungsbeihilfe | Beihilfe des AMS zur Deckung der Kosten für einen Zweitwohnsitz oder lange Pendelstrecken, wenn eine Arbeit fern des Wohnorts angenommen wird. |
| Schulfahrtbeihilfe | Kostenersatz aus dem Familienlastenausgleichsfonds für Wegstrecken zur Schule, falls keine öffentlichen Verkehrsmittel existieren. |
| Orientierungs- und Mobilitätstraining | Kostenübernahme (oft 100 %) für das Training mit dem Blindenstock oder Blindenführhund für stark sehbehinderte/blinde Personen. |
| Schülerfreifahrt im öffentlichen Verkehr | Kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für den Schulweg (gegen einen gesetzlichen Selbstbehalt von derzeit € 19,60 pro Schuljahr). |
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