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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr

bis zu €8.000

Wenn der Schulweg nicht mit regulären öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigt werden kann (z.B. in abgelegenen Tälern oder für Kinder mit schweren Behinderungen), organisiert und finanziert das Familienministerium einen speziellen Schülertransport (Gelegenheitsverkehr wie Kleinbusse oder Taxis). Die Eltern zahlen hierfür nur den gesetzlichen Pauschal-Selbstbehalt.

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  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1000876.html