Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr
bis zu €8.000
Wenn der Schulweg nicht mit regulären öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigt werden kann (z.B. in abgelegenen Tälern oder für Kinder mit schweren Behinderungen), organisiert und finanziert das Familienministerium einen speziellen Schülertransport (Gelegenheitsverkehr wie Kleinbusse oder Taxis). Die Eltern zahlen hierfür nur den gesetzlichen Pauschal-Selbstbehalt.
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- ✓Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
- ✓Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1000876.html