Kärnten
Wohnen mit und ohne Tagesstruktur in Einrichtungen der Chancengleichheit
Vollfinanzierung von betreuten Wohnplätzen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung durch das Land Kärnten.
Diese Förderung unterstützt Wohnformen für Menschen mit Behinderung in Kärnten. Das Land bezuschusst vollzeitbetreute, teilzeitbetreute und außenbetreute Wohnungen sowie mobile Wohnbegleitung. Die Einrichtungen müssen behördlich bewilligt sein und einen Leistungsvertrag mit dem Land Kärnten haben.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
wohnen · soziales
Antragsteller
Unternehmen
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1020353.html