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Kärnten

Kärntner Wohnbeihilfe & Betriebskostenunterstützung

Monatlicher Zuschuss max. €500 Wohnbeihilfe + max. €192,30 Betriebskostenunterstützung (Stand 2025)

Mietzinsbeihilfe, ab 2025 erweitert um Betriebskostenunterstützung.

Bekommst du Kärntner Wohnbeihilfe & Betriebskostenunterstützung? Und was sonst noch?

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

wohnen · Alltag · soziales · energie

Antragsteller

Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L58