Kärnten
Kärntner Wohnbeihilfe & Betriebskostenunterstützung
Monatlicher Zuschuss max. €500 Wohnbeihilfe + max. €192,30 Betriebskostenunterstützung (Stand 2025)
Mietzinsbeihilfe, ab 2025 erweitert um Betriebskostenunterstützung.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
wohnen · Alltag · soziales · energie
Antragsteller
Privatperson
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L58