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Wien · geprüft am 31.07.26

Thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen

bis zu €12.000

Die Stadt Wien (MA 50) fördert die thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss: 30 % der anerkannten Kosten (max. 8.000 Euro) beim Mindeststandard 1,45 × HWB-nstEG, 35 % (max. 12.000 Euro) beim Standard 1,30 × HWB-nstEG; Teilsanierungen ab 40 % Einsparung 25 % (max. 4.000 Euro). Bundesförderungen sind kombinierbar, aber keine Voraussetzung — der Sanierungsbonus des Bundes ist seit 2. Februar 2026 eingestellt.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Sanierung · Heizung & Energie · Thermische Sanierung

Antragsteller

Privatperson

Wohnsituation

Eigentum (Haus)

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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/thewosan.html